BK-Nr. 1301
Definition
Die BK-Nr. 1301 aus der Liste der Berufskrankheiten definiert "Schleimhautveränderung, Krebs oder andere Neubildungen der Harnwege durch aromatische Amine". Sie ist in der Berufskrankheiten-Verordnung in Anlage 1 aufgelistet.
Geschichte
Die Erkrankung ist seit dem 01.04.1937 als Berufskrankheit anerkannt.
Auslösende Agenzien
Beispiele
Verschiedene Karzinome können durch berufsbedingte Exposition mit kanzerogenen Aminen ausgelöst werden. Hierzu zählen u.a. Urothelzell-, Harnblasen- und Nierenbeckenkarzinome.
Diagnose
Klinisch und histologisch können derartige berufsbedingte Erkrankungen i.d.R. nicht von anderen Ätiologien abgegrenzt werden, daher ist eine umfassende Arbeitsanamnese entscheidend.
Quellen
- Anlage 1 Berufskrankheiten-Verordnung, abgerufen am 29.09.22
- Merkblatt zur BK-Nr. 1301, abgerufen am 29.09.22
- Wissenschaftliche Stellungnahme zu der Berufskrankheit Nr. 1301; 12/2010, abgerufen am 29.09.22
- Wissenschaftliche Stellungnahme zu der Berufskrankheit Nr. 1301; 12/2015, abgerufen am 29.09.22
- Dokumente zu den einzelnen Berufskrankheiten, abgerufen am 29.09.22
- G. Enderle, H.-J. Seidel. Arbeitsmedizin, Fort- und Weiterbildung, Kurs B, Urban & Fischer Verlag, 1. Auflage Sept. 2003, S.160
Fachgebiete:
Arbeitsmedizin, Urologie
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