Berufskrankheiten-Verordnung
Definition
Die Berufskrankheiten-Verordnung, kurz BKV, ist eine Rechtsordnung der Bundesregierung. Sie definiert und regelt, welche Erkrankungen als Berufskrankheiten anerkannt werden können.
Aufbau
Die Berufskrankheiten-Verordnung besteht derzeit aus zwölf Paragrafen und zwei Anlagen. Die Grundlage der BKV ist § 9 des SGB VII. Dort sind in Anlage 1 die in Deutschland anerkannten Berufskrankheiten definiert. Neben Anlage 1 enthält die BK-Verordnung ebenso Verpflichtungen und Richtlinien für die Träger der Unfallversicherung, die z.B. deren Leistungen oder die Vermeidung von Berufskrankheiten umfassen. Sie regelt außerdem den Ablauf des Feststellungsverfahrens von Berufskrankheiten.
Inhalte
Die Berufskrankheiten-Verordnung umfasst folgende Punkte:
- Liste der Berufskrankheiten: Aufführung aller derzeit anerkannten Berufskrankheiten
- Anzeigepflicht: Eine Anzeigepflicht hat bei begründetem Verdacht jeder Arzt oder Zahnarzt, die Zustimmung des Betroffenen ist dabei nicht erforderlich
- Voraussetzung: Vorliegen einer Krankheit, die in der BK-Liste aufgeführt ist bzw. Erkrankung nach § 9 Abs. 2 SGB VII
- Verfahren: Aufführung aller mitwirkenden Instanzen und deren Zuständigkeiten und Aufgaben (z.B. Unfallversicherungsträger, Sozialgericht)
- Maßnahmen:
- Präventivmaßnahmen: z.B. technische und organisatorische Verbesserungsmaßnahmen sowie persönliche Schutzmaßnahmen
- Rehabilitationsmaßnahmen: z.B. Umschulung, medizinische Rehabilitation
- Geldleistungen: z.B. Verletztengeld, Entschädigungspflicht bei Minderung der Erwerbstätigkeit (MdE) ab 20 %
- Pflegeleistungen
Quellen
- Bundesministerium der Justiz - Berufskrankheiten-Verordnung, abgerufen am 19.9.2022
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales - Berufskrankheiten-Verordnung, abgerufen am 19.9.22
- Micheal Busch. Kompendium Arbeitsmedizin, 10. Auflage
Fachgebiete:
Arbeitsmedizin
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