Pneumokokkenschutzimpfung
Synonym: Pneumokokkenimpfung
Definition
Die Pneumokokkenschutzimpfung ist eine Totimpfung zum Schutz vor Infektionen durch Pneumokokken.
Hintergrund
Ziel der Pneumokokkenschutzimpfung ist die Reduktion von invasiven Pneumokokken-Erkrankungen und Pneumonien sowie der indirekte Schutz nicht-geimpfter Bevölkerungsgruppen, indem die Verbreitung des Erregers reduziert wird. Pneumokokken-Erkrankungen gehören zu den häufigsten bakteriellen Atemwegsinfektionen weltweit. Personen ab 60 Jahren sowie Personen mit Vorerkrankungen sind besonders gefährdet.
Impfstoffe
Bei der Pneumokokkenschutzimpfung handelt es sich um eine Impfung mit einem polyvalenten Totimpfstoff, der Antigene mehrerer Pneumokokken-Serotypen enthält. Er wird intramuskulär (i.m.) appliziert, bei Gerinnungsstörungen auch subkutan (s.c.). Er ist in drei verschiedenen Formen verfügbar:
- 10-valenter Konjugatimpfstoff (PCV10, Synflorix®): zugelassen im Alter von 6 Wochen bis 5 Jahre
- 13-valenter Konjugatimpfstoff (PCV13, Prevenar 13®): zugelassen ab 6 Wochen
- 15-valenter Konjugatimpfstoff (PCV15, Vaxneuvance®): zugelassen ab 6 Wochen
- 20-valenter Konjugatimpfstoff (PCV20, Apexxnar®): zugelassen ab 18 Jahren (Zulassung für Säuglinge, Kinder und Jugendliche wird Ende 2023 erwartet)
- 23-valenter Polysaccharidimpfstoff (PPSV23, Pneumovax® 23): zugelassen ab 2 Jahren
PCV20
PCV20 ist in folgenden Situationen indiziert:
- Standardimpfung: alle Personen ab 60. Lebensjahr
- Indikationsimpfung: Personen ab 18 Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere Pneumokokken-Infektionen
- Berufsbedingte Impfung: Tätigkeiten mit Exposition gegenüber Metallrauch
Die Impfung erfolgt einmalig. Bei bereits erfolgter PPSV23-Impfung sollte ein Abstand von mindestens 6 Jahren eingehalten werden. PCV20 ist kontraindiziert bei Allergien gegen Inhaltsstoffe und akuten fieberhaften Infekten. Die Anwendung bei Schwangerschaft und Stillzeit sollte nur nach strenger Nutzen-Risiko-Abwägung erfolgen.
PCV13 und PCV15
PCV13 und PCV15 sind in folgenden Situationen indiziert:
- Standardimpfung: alle Kinder von 2 bis 23 Monaten
- Indikationsimpfung: Kinder von 2 bis < 18 Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere Pneumokokken-Infektionen
Bei Säuglingen ab 6 Wochen erfolgt eine Grundimmunisierung mit 3 Impfdosen. Diese Standardimpfungen werden im Alter von 2, 4 und 11 Monaten verabreicht. Bei Frühgeborenen erfolgt die Grundimmunisierung mit 4 Impfdosen im Alter von 2, 3, 4 und 11 - 15 Monaten. Ungeimpfte Kleinkinder im 2. Lebensjahr sollten eine Grundimmunisierung mit 2 Impfdosen im Mindestabstand von 2 Monaten erhalten.
Bei PCV13 ist von einem guten Impfschutz gegen invasive Verläufe über 3 bis 5 Jahre ab 2 Wochen nach Impfung auszugehen. Bei Vorliegen einer Immunschwäche ist der Impferfolg fraglich. PCV13 und PCV15 sind kontraindiziert bei Allergien gegen Inhaltsstoffe und akuten fieberhaften Infekten. Die Anwendung bei Schwangerschaft und Stillzeit sollte nur nach strenger Nutzen-Risiko-Abwägung erfolgen.
PCV10
PCV10 ist in folgenden Situationen indiziert:
- Standardimpfung: alle Kinder < 2 Jahren
Bei Säuglingen ab 6 Wochen erfolgt eine Grundimmunisierung mit 3 Impfdosen. Diese Standardimpfungen werden im Alter von 2, 4 und 11 Monaten verabreicht. Bei Frühgeborenen erfolgt die Grundimmunisierung mit 4 Impfdosen im Alter von 2, 3, 4 und 11 - 15 Monaten. Ungeimpfte Kleinkinder im 1. bis 4. Lebensjahr sollten eine Grundimmunisierung mit 2 Impfdosen im Mindestabstand von 2 Monaten erhalten.
Bei PCV10 ist von einem guten Impfschutz gegen invasive Verläufe über 3 bis 5 Jahre ab 2 Wochen nach Impfung auszugehen. Bei Vorliegen einer Immunschwäche ist der Impferfolg fraglich. PCV10 ist kontraindiziert bei Allergien gegen Inhaltsstoffe und akuten fieberhaften Infekten.
PPSV23
PPSV23 ist in folgenden Situationen indiziert:
- Indikationsimpfung: zur sequentiellen Impfung bei Kindern von 2 bis < 18 Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere Pneumokokken-Infektionen
PPSV23 wird einmalig appliziert. Es ist von einem guten Impfschutz gegen invasive Verläufe über 3 bis 5 Jahre ab 3 Wochen nach Impfung auszugehen. Bei Vorliegen einer Immunschwäche ist der Impferfolg fraglich. PPSV23 ist kontraindiziert bei Allergien gegen Inhaltsstoffe und akuten fieberhaften Infekten. Die Anwendung bei Schwangerschaft und Stillzeit sollte nur nach strenger Nutzen-Risiko-Abwägung erfolgen. PPSV23 darf nicht gleichzeitig mit Herpes-zoster-Lebendimpfstoff verabreicht werden.
Impfempfehlungen
Das Impfschema basiert auf Empfehlungen der STIKO (Stand 12.2023).[1][2]
Grundimmunisierung
Die Grundimmunisierung ab dem Alter von 2 Monaten erfolgt nach folgendem Schema:
- Reifgeborene: 3 Impfdosen im Alter von 2, 4 und 11 Monaten mit Konjugatimpfstoff (PCV13 oder PCV15)
- Frühgeborene: zusätzliche Dosis mit Konjugatimpfstoff im Alter von 3 Monaten
- Nachholen der Grundimmunisierung: nur bis zum Alter von 23 Monaten
Standardimpfung
Die Standardimpfung für Personen ab 60 Jahren sollte einmalig mit PCV20 erfolgen. Bei erfolgter PPSV23-Impfung ist ein Mindestabstand von 6 Jahren einzuhalten. Auffrischimpfungen sind nicht generell empfohlen.
Berufsbedingte Impfung
Personen mit berufsbedingter Exposition gegenüber Metallrauch sollten eine einmalige Impfung mit PCV20 erhalten. Personen, die bereits mit PPSV23 geimpft wurden, sollten bei anhaltender Exposition in einem Mindestabstand von 6 Jahren nach der PPSV23-Impfung eine Impfung mit PCV20 erhalten.
Indikationsimpfung
Indikationsimpfungen erhalten Personen mit erhöhtem Risiko einer schweren Pneumokokkeninfektion:
- angeborene oder erworbene Immundefekte: z.B. HIV-Infektion, nach Knochenmarktransplantation, bei chronischer Nierenerkrankung oder chronischer Leberinsuffizienz, funktionelle Hyposplenie bei Sichelzellanämie oder Z.n. Splenektomie
- sonstige chronische Krankheiten: z.B. Asthma bronchiale, Lungenemphysem, COPD, Diabetes mellitus, Zerebralparesen oder Anfallsleiden
- anatomische oder fremdkörperassoziierte Risiken für eine Pneumokokkenmeningitis: z.B. Liquorfistel oder Cochleaimplantat
Die Indikationsimpfung erfolgt bei Personen ab dem 18. Lebensjahr mittels einmaliger Gabe von PCV20. Wenn in der Vergangenheit bereits eine sequentielle Impfung (PCV13 + PPSV23) verabreicht wurde, sollte die PCV20-Impfung erst 6 Jahre nach PPSV23-Impfung erfolgen. Bei einer ausgeprägten Immundefizienz kann der Mindestabstand auf 1 Jahr verkürzt werden.
Bei Personen zwischen 2 und < 18 Jahren wird eine sequenzielle Impfung mit PCV13 oder PCV15 plus PPSV23 im Abstand von 6 - 12 Monaten empfohlen:
Impfstatus | 1. Impfung | 2. Impfung | PPSV23-Wiederholungsimpfung |
---|---|---|---|
keine Impfung | PCV15 oder PCV13 | PPSV23 im Abstand von 6 - 12 Monaten | in allen Fällen PPSV23-Wiederholungsimpfung im Abstand von mindestens 6 Jahren zur letzten PPSV23-Impfung |
PCV13 | PPSV23 im Abstand von 6 - 12 Monaten | - | |
PCV7 oder PCV10 | PCV15 oder PCV13 | PPSV23 im Abstand von 6 - 12 Monaten | |
PPSV23 vor < 6 Jahren | PCV13 im Abstand von 12 Monaten | PPSV23 im Abstand von 6 Jahren zur letzten PPSV23-Impfung | |
PPSV23 vor mind. 6 Jahren | PCV15 oder PCV13 | PPSV23 im Abstand von 6 - 12 Monaten | |
PCV13 + PPSV23 | - | - |
Eine Auffrischimpfung ist je nach Indikation möglich.
Quellen
- ↑ STIKO. Epidemiologisches Bulletin Ausgabe 4, 26.01.2023
- ↑ STIKO. Epidemiologisches Bulletin Ausgabe 20, 17.05.2023