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Die Einrichtung dieser Infrastruktur soll es CME-Anbietern ermöglichen, ihre Daten über eine Schnittstelle ([[elektronisches Meldeformular]]) automatisiert auf das Fortbildungskonto des Arztes zu übermitteln. In einem zweiten Schritt soll es dem Arzt auch ermöglicht werden, seinen Kontostand online abzurufen. | Die Einrichtung dieser Infrastruktur soll es CME-Anbietern ermöglichen, ihre Daten über eine Schnittstelle ([[elektronisches Meldeformular]]) automatisiert auf das Fortbildungskonto des Arztes zu übermitteln. In einem zweiten Schritt soll es dem Arzt auch ermöglicht werden, seinen Kontostand online abzurufen. |
Version vom 22. Dezember 2005, 15:18 Uhr
Synonyme: Continuous Medical Education
Abkürzung: CME
Definition
Unter Continuing Medical Education oder kurz CME versteht man medizinische Fortbildungsmaßnahmen, an denen ausgebildete Fachärzte teilnehmen müssen.
Gesetzliche Grundlagen
In Deutschland wurde die gesetzliche Grundlage für CME durch das GKV-Modernisierungsgesetz geschaffen. Die konkreten Regelungen in der Fortbildungsordnung der Bundesärztekammer basieren auf Beschlüssen, die der 107. und 108. Deutsche Ärztetag gefasst hat.
Einbezogene Ärzte
Folgende Ärzte müssen regelmäßig den Nachweis erbringen, an CME-Maßnahmen teilgenommen zu haben:
- niedergelassene Vertragsärzte
- ermächtigte Krankenhausärzte
- angestellte Ärzte eines medizinischen Versorgungszentrums
- angestellte Ärzte eines Vertragsarztes
- Psychologische Psychotherapeuten
- Zahnärzte, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen
Darüber hinaus sind auch Fachärzte an zugelassenen Krankenhäusern verpflichtet, sich durch Continuing Medical Education fachlich fortzubilden. Die hierfür notwendigen Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses für Krankenhausärzte stehen zur Zeit (2005) noch aus.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Anerkennung einer CME-Maßnahme ist deren Zertifizierung durch eine Landesärztekammer. Ist die Continuing Medical Education von einer Landesärztekammer zertifiziert, wird sie von allen anderen Landesärztekammern ebenfalls anerkannt.
Umfang der Fortbildung
Das GKV-Modernisierungsgesetz fordert von jedem Vertragsarzt 250 Fortbildungspunkte ("CME-Punkte") innerhalb von fünf Jahren.
Niedergelassene Mediziner müssen ihre Punkte nicht unbedingt Fachbereichs-spezifisch sammeln, d.h. es können auch CME-Punkte aus anderen Fachbereichen gesammelt werden. Klinikfachärzte müssen ab 2006 innerhalb der Fünfjahresfrist von insgesamt 250 Punkten 150 Punkte durch Teilnahme an Fachbereichs-spezifischen Fortbildungen sammeln.
Einteilung
Zertifizierte CMEs sind in folgende Klassen unterteilt:
- Klasse A: Vorträge
- Klasse B: mehrtägige Kongresse
- Klasse C: Workshops
- Klasse D: Online-Fortbildungen
Punkte können durch die Teilnahme an Fortbildungen aller vier Klassen gesammelt werden. Die anfänglich obligate Verteilung der CME-Punke über mehrere Klassen wurde aufgegeben, d.h. es können alle 250 Punkte in nur einer Klasse gesammelt werden.
Termine
Die Nachweispflicht trat am 1. Juli 2004 in Kraft. Dass heißt das die ersten Fortbildungsnachweise spätestens am 30. Juni 2009 bei den KVen vorliegen müssen. Es ist dabei gleichgültig, wann innerhalb der Fünfjahresfrist die CME-Punkte erworben wurden.
Es gilt eine Nachfrist von höchstens zwei Jahren. Wenn der Vertragsarzt den Fortbildungsnachweis nicht zum Ende des Fünfjahreszeitraumes erbringt, weist ihn die KV darauf hin, die Fortbildung innerhalb von zwei Jahren nachzuholen. Die nachgeholte Fortbildung wird auf den folgenden Fünfjahreszeitraum nicht angerechnet.
Besonderheiten
Gezählt werden auch CME-Punkte, die im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2002 und dem 1. Juli 2004 erworben wurden. Sie werden angerechnet, wenn die absolvierte Fortbildungsmaßnahme von einer Landesärztekammer zertifiziert wurde.
Infrastruktur
Um die CME-Punkte effizienter zu verwalten, laufen die Daten auf einem zentralen Server bei der Bundesärztekammer zusammen, dem Elektronischen Informationsverteiler (EIV). Die Federführung für dieses Projekt liegt bei der Landesärztekammer Bayern. Durch die Datenbank wird jedem Arzt eine 15stellige einheitliche [[Einheitliche Fortbildungsnummer (EFN) und ein Fortbildungskonto zugewiesen. Einige Landesärztekammern wollen zusätzlich einen maschinenlesbaren Fortbildungsausweis einführen. Jede zertifizierte Fortbildung erhält zudem eine einheitliche Veranstaltungsnummer (VNR).
Die Einrichtung dieser Infrastruktur soll es CME-Anbietern ermöglichen, ihre Daten über eine Schnittstelle (elektronisches Meldeformular) automatisiert auf das Fortbildungskonto des Arztes zu übermitteln. In einem zweiten Schritt soll es dem Arzt auch ermöglicht werden, seinen Kontostand online abzurufen.
Sanktionen
Kommt ein Arzt seiner Pflicht zur Fortbildung nicht nach, kürzt die Kassenärztliche Vereinigung das Honorar aus der Vergütung vertragsärztlicher Tätigkeit. Vorgesehen sind bei fehlendem Fortbildungsnachweis Honorarkürzungen um 10% für die ersten vier Quartale, die auf den Fünfjahreszeitraum folgen, ab dem darauf folgenden Quartal um 25%.