Pflegeeinrichtung: Unterschied zwischen den Versionen

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== Definition ==
== Definition ==
Pflegeeinrichtungen sind selbständig wirtschaftende Einrichtungen die auf der Grundlage eines Versorgungsvertrages nach SGB XI Pflegebedürftige versorgen.
'''Pflegeeinrichtungen''' sind selbständig wirtschaftende Einrichtungen, die auf der Grundlage eines [[Versorgungsvertrag]]es nach [[SGB XI]] [[Pflegebedürftig]]e versorgen.


== Leistungen ==
== Hintergrund==
Vollstationäre Lang- und [[Kurzzeitpflege]] sowie teilstationäre [[Tages- und Nachtpflege]].
Pflegeeinrichtungen bieten vollstationäre Lang- und [[Kurzzeitpflege]] sowie teilstationäre [[Tages- und Nachtpflege]] an. Vollstationäre Pflegeeinrichtungen versorgen Pflegebedürftige unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten [[Pflegefachkraft]] ganztägig. Teilstationäre Pflegeeinrichtungen unterscheiden sich von den stationären dadurch, dass der Pflegebedürftige zeitlich befristete [[Pflege]] und Betreuung erhält.


== Hintergrund  ==
Andere Pflegeformen sind [[Betreutes Wohnen]], [[Seniorenwohngemeinschaft]], ambulanter [[Pflegedienst]], [[Altersheim]]e, [[Pflegeheim]]e, und [[Hospiz]]e.
* Voll Stationäre Pflegeeinrichtungen  versorgen  Pflegebedürftige unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten [[Pflegefachkraft]]  ganztägig.
* Teilstationäre Pflegeeinrichtungen unterscheiden sich von den stationären dadurch, dass der Pflegebedürftige zeitlich befristete [[Pflege]] und Betreuung erhält.
* Andere: [[Betreutes Wohnen]], [[Senioren WG]]. Ambulanter [[Pflegedienst]], [[Altersheim]]e, [[Pflegeheim]]e, und [[Hospiz]]e.  
== Links ==
* [[Teilstationär]]
* [[Pflegemarketing]]
* Pflegeeinrichtungen suchen: [http://www.pflegewiki.de/wiki/Pflegeeinrichtungen]
[[Fachgebiet:Krankenpflege]]
[[Fachgebiet:Krankenpflege]]
[[Tag:Pflege]]
[[Tag:Pflege]]

Aktuelle Version vom 23. Juni 2014, 22:19 Uhr

Definition

Pflegeeinrichtungen sind selbständig wirtschaftende Einrichtungen, die auf der Grundlage eines Versorgungsvertrages nach SGB XI Pflegebedürftige versorgen.

Hintergrund

Pflegeeinrichtungen bieten vollstationäre Lang- und Kurzzeitpflege sowie teilstationäre Tages- und Nachtpflege an. Vollstationäre Pflegeeinrichtungen versorgen Pflegebedürftige unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft ganztägig. Teilstationäre Pflegeeinrichtungen unterscheiden sich von den stationären dadurch, dass der Pflegebedürftige zeitlich befristete Pflege und Betreuung erhält.

Andere Pflegeformen sind Betreutes Wohnen, Seniorenwohngemeinschaft, ambulanter Pflegedienst, Altersheime, Pflegeheime, und Hospize.