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Pflegeeinrichtungen bieten vollstationäre Lang- und [[Kurzzeitpflege]] sowie teilstationäre [[Tages- und Nachtpflege]] an. Vollstationäre Pflegeeinrichtungen versorgen Pflegebedürftige unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten [[Pflegefachkraft]] ganztägig. Teilstationäre Pflegeeinrichtungen unterscheiden sich von den stationären dadurch, dass der Pflegebedürftige zeitlich befristete [[Pflege]] und Betreuung erhält. | |||
Andere Pflegeformen sind [[Betreutes Wohnen]], [[Seniorenwohngemeinschaft]], ambulanter [[Pflegedienst]], [[Altersheim]]e, [[Pflegeheim]]e, und [[Hospiz]]e. | |||
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Aktuelle Version vom 23. Juni 2014, 22:19 Uhr
Definition
Pflegeeinrichtungen sind selbständig wirtschaftende Einrichtungen, die auf der Grundlage eines Versorgungsvertrages nach SGB XI Pflegebedürftige versorgen.
Hintergrund
Pflegeeinrichtungen bieten vollstationäre Lang- und Kurzzeitpflege sowie teilstationäre Tages- und Nachtpflege an. Vollstationäre Pflegeeinrichtungen versorgen Pflegebedürftige unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft ganztägig. Teilstationäre Pflegeeinrichtungen unterscheiden sich von den stationären dadurch, dass der Pflegebedürftige zeitlich befristete Pflege und Betreuung erhält.
Andere Pflegeformen sind Betreutes Wohnen, Seniorenwohngemeinschaft, ambulanter Pflegedienst, Altersheime, Pflegeheime, und Hospize.