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Tiermedizinstudium an der VMF Leipzig

1. Allgemeines

Die Universität Leipzig (http://www.vmf.uni-leipzig.de/) bietet neben 4 weiteren Universitäten in Deutschland das Studienfach Veterinärmedizin an. Die Zulassung erfolgt wie bei allen medizinischen Studiengängen über die ZVS/hochschulstart.de durch eine fristgerechte Bewerbung mit Abiturzeugnis, dem ausgefüllten Bogen und der eigenen Wahl der Wunschuniversitäten mit Priorität. Um als Abiturbester zugelassen zu werden, ist mindestens ein 1,3 Abiturschnitt notwendig, und selbst dies garantiert es nicht. Der nächste Schritt ist das Hochschulverfahren, wobei noch andere Kriterien eine wesentliche Rolle spielen.

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Leipzig wünscht sich beim Hochschulverfahren in der Auswahl an erster Stelle, ansonsten kommt man erst gar nicht in die engere Auswahl. Liegt dies vor, wird die Abiturnote in eine Punktzahl umgerechnet und die Noten in den Fächern Chemie, Biologie, Physik und Mathematik mit einer bestimmten Gewichtung je nach Niveau aufgeschlagen. Dieser Rechenweg ergibt dann den „neuen“ Abiturschnitt als Punktzahl. Bis zu einer bestimmten Punktzahl werden dann die Bewerber zugelassen. Ein Auswahlgespräch wurde 2010 abgeschafft.

Hat man diese Hürde genommen, einen der heiß begehrten von 150 Studienplätze in Leipzig ergattert und sich immatrikuliert, beginnt jedoch erst der richtige Spaß. Generell wird das Studium staatlich nach der TappV seit 2006 geregelt und unterliegt somit bestimmten Anweisungen, Stundenvorgaben und Reglements. Doch die einzelnen Universitäten haben eine große Freiheit in der eigenen Gestaltung und Umsetzung dieser Vorgaben.

Das Studium schließt allgemein mit dem Staatsexamen und der Approbation zum Tierarzt ab. Eine Promotion zum Dr. med.vet. wird meistens noch angeschlossen.

2. Studienablauf und eigener Aufbau in Leipzig

Das Studium der in einen wissenschaftlich-theoretischen und einen praktischen Studienabschnitt aufgeteilt. Der wissenschaftlich-theoretische Teil wird an der Universität in Form von Vorlesungen, Seminaren, klinischen Demonstrationen und Übungen durchgeführt (Pflichtlehrveranstaltungen, Wahlpflichtlehrveranstaltungen). Die Pflichtlehrveranstaltungen werden themenbezogen in Modulen zusammengefasst, in welchen Inhalten verschiedener Disziplinen zeitlich und thematisch abgestimmt dargestellt werden. Diese Module sind die erste individuelle Eigenheit von Leipzig, es gibt Module wie „Infektionsdiagnostik“ oder „Verdauungsapparat“. Ziel ist es, durch die Fusion vieler Bereiche (Pharmakologie, Chirurgie usw.) in einem Konzept, dem Studenten möglichst früh mit dem Alltag eines TA zu konfrontieren, interdisziplinär zu denken und handeln.

Folgende Prüfungen teilen das Studium in zwei Abschnitte:

3. Die Tierärztliche Vorprüfung

  • Wissenschaftlich-theoretischer Teil der Tierärztlichen Vorprüfung
  • Naturwissenschaftlicher Abschnitt der Tierärztlichen Vorprüfung (Vorphysikum) mit den Prüfungsfächern
  • Physik einschließlich der Grundlagen des physikalischen Strahlenschutzes

Prüfungsvorleistung:

  • Vorlesung und Seminar
  • Einmal pro Woche 1 Tag Praktikum, Protokollanfertigung und mündliches Antestat
  • Wöchentlich zu lösende Hausaufgabe, die im Schnitt mit einer 2 (Notenvergabe von 1 bis 3) bewertet sein muss
  • Schriftliche Klausur

Prüfung:

  • Schriftlich, nach dem ersten Semester

3.1. Chemie

Prüfungsvorleistung:

  • Vorlesung zu allgemeiner und organischer Chemie
  • Im 1. Semester insgesamt 6 Praktika, jeweils mit Antestat (5 Fragen) und Protokollanfertigung

Prüfung:

  • Mündlich, nach dem ersten Semester

3.2. Zoologie

Prüfungsvorleistung:

  • Keine

Prüfung:

  • Schriftlich, nach dem ersten Semester

3.3. Botanik der Futter-, Gift- und Heilpflanzenkunde

Prüfungsvorleistung:

  • Keine

Prüfung:

  • Mündlich-praktisch, nach dem ersten Semester

4. Zulassungsvoraussetzung

  • Nachweis des Latinums, oder bestandene Klausur zum Terminologiekurs

In jeder Prüfung ist mindestens ein „ausreichend“ zu erreichen. Es müssen alle Prüfungen bestanden werden, um in das nächste Semester versetzt werden und den Prüfungsabschnitt zu beenden.

  • Anatomisch-physiologischer Abschnitt der Tierärztlichen Vorprüfung (Physikum, erstes Staatsexamen)

5. Prüfungsfächer

5.1. Anatomie

Prüfungsvorleistung:

  • Vorlesung
  • Präparationskurse (Bewegungsapparat, Organsysteme, Situs)
  • Wöchentliche mündliche Testate zum aktuellen Stoff am Präparat

Prüfung:

  • Mündlich-praktisch, nach dem 4.Fachsemester

5.2. Histologie und Embryologie

Prüfungsvorleistung:

  • Vorlesung
  • Mikroskopierkurse ( Grundgewebe, spezielle Gewebe, Embryologie)
  • Mündliche Testate zum Stoff, Erkennen und Erklären von Präparaten

Prüfung:

  • mündlich-praktisch, nach dem 4.Fachsemester

5.3. Physiologie

Prüfungsvorleistung:

  • Vorlesung
  • Physiologische Übungen
  • Mündliche An- und Abtestate zum Stoff der Übung basierend auf der Vorlesung

Prüfung:

  • Mündlich-praktisch, nach dem 4.Fachsemester

5.4. Biochemie

Prüfungsvorleistung:

  • Vorlesung
  • Biochemische Übungen im 4.Fachsemester mit schriftlichen Antestaten
  • 12 Kolloquium nach Schwerpunktliste in den 3 Semestern

Prüfung:

  • Mündlich-praktisch, nach dem 4.Fachsemester

5.5. Tierzucht und Genetik einschließlich Tierbeurteilung

Prüfungsvorleistung:

  • Keine

Prüfung:

  • Schriftlich, erste Prüfung des Physikums

6. Praktischer Studienteil der Tierärztlichen Vorprüfung

Als weitere Zulassungsvoraussetzung sind ein 70 Stunden Praktikum auf einem Lehrgut über Landwirtschaft, Tierzucht und Tierhaltung nachzuweisen. Alternativ kann ein 4-wöchiges Praktikum mit 150 Stunden bei einem anerkannten Lehrbetrieb absolviert werden. Zusätzlich müssen in den 3 Semestern Wahlpflichtveranstaltungen zu einem Umfang von 84 Stunden nachgewiesen werden In jeder Prüfung ist mindestens ein „ausreichend“ zu erreichen. Es müssen alle Prüfungen bestanden werden, um in das nächste Semester versetzt werden und den Prüfungsabschnitt zu beenden.

7. Die Tierärztliche Prüfung

  • Wissenschaftlich-theoretischer Teil der Tierärztlichen Prüfung
  • Tierärztliche Prüfung

mit den Prüfungsfächern: Tierhaltung und Tierhygiene

  • Tierschutz und Ethologie
  • Tierernährung
  • Klinische Propädeutik
  • Virologie
  • Bakteriologie und Mykologie
  • Parasitologie
  • Tierseuchenbekämpfung und Infektionsepidemiologie
  • Pharmakologie und Toxikologie
  • Arznei- und Betäubungsmittelrecht
  • Geflügelkrankheiten
  • Radiologie
  • Allgemeine Pathologie und Spezielle pathologische Anatomie und Histologie
  • Lebensmittelkunde einschließlich Lebensmittelhygiene
  • Fleischhygiene
  • Milchkunde
  • Reproduktionsmedizin
  • Innere Medizin
  • Chirurgie und Anästhesiologie
  • Gerichtliche Veterinärmedizin, Berufs- und Standesrecht

Lehrveranstaltungen werden überwiegend im dritten und vierten Studienjahr angeboten.

Im Fünften Studienjahr findet eine klinisch-praktische Ausbildung („Klinisch-praktisches Jahr“) und die Schwerpunktausbildung im Wahlpflichtbereich statt.

8. Aktuelle Regelung

8.1. 5.Fachsemester

  • Vorlesungen
  • Prüfungen:
    • OP-Kurs-Prüfung im November/Dezember
    • Modulprüfung „Klinische Grundlagen“ anfang des Folgejahres
    • Mündliche Prüfung in allgemeiner Pathologie Ende Februar
    • Schriftliche Prüfung in Radiologie Anfang Februar
    • Mündliche und schriftliche Prüfung in Propädeutik Ende Februar/Anfang März
  • Praktische Übungen:
    • OP-Kurs
    • Parasitologische Übungen
    • Mikrobiologische Übungen
    • Propädeutikkurs

8.2. 6.Fachsemester

  • Vorlesungen
  • Prüfungen:
    • Modulprüfungen: 5
    • Immunologie: schriftliche Prüfung
    • Staatsexamina in Parasitologie, Mikrobiologie und Bakteriologie
  • Praktische Übungen:
    • Laborkurs: Abschlusstestat, einmal pro Woche Kurs in 8 Wochen
    • Klinikstunden: Rotation durch die 5 Kliniken, in jeder Klinik außer MTK kann einmal gefehlt werden, MTK verpflichtet einen Wochenendnacholdienst

8.3. 7.Fachsemester

  • Prüfungen
    • Staatsexamen: Tierhygiene und Tierhaltung, Blockprüfung, macht 50% der Gesamtnote aus
    • Staatsexamen: Ethologie und Tierschutz, macht 66% der Gesamtnote ausTeilprüfung der speziellen Pathologie: Histopathologie I, Prüfung ist in der Art gestaltet, dass man Fragebögen erhält, eine Powerpoint mit deutlich erkennbaren histologischen Bildern und man die Antworten entsprechend der Bilder einträgt. Im Fachsemester 8. folgt die zweite Histopathologie.
  • Modulklausuren im Semester: 3 Stück
    • Praktische Übungen:
    • Klinikstunde im Wochenwechsel
    • Praktischer Kurs zur Vorweisung/Histopathologiekurs, im Wechsel
    • Ende des Semesters: 1-wöchiger Tierhygienekurs
  • Frühster Zeiptunk zur Absolvierung des Lebensmittelhygiene-Praktikum, in den Semesterferien nach dem 7.Fachsemester

8.4. 8.Fachsemester

Das neunte und zehnte Semester bildet gemeinsam das klinisch-praktische Jahr. Der Jahrgang wird in zwei Teile gesplittet , einen extramuralen und intramuralen Teil, im darauffolgenden Semester wird getauscht. Im extramuralen Teil hat man Zeit seine Praktika abzuleisten, im intramuralen absolviert man noch andere Kurse (z.B Sektionskurs) und rotiert durch die 5. Kliniken auf dem Campus.

8.5. 9.Fachsemester

extra-/intramural

8.6. 10.Fachsemester

extra-/intramural

8.7. 11.Fachsemester

12 große Prüfungen, restlichen Staatsexamina

Praktischer Studienteil der Tierärztlichen Prüfung

Dieser Teil kann erst nach bestandenem Physikum abgeleistet werden. Dieser Teil besteht aus folgenden Teilen:

  • Kleines kuratives Praktikum nach dem Physikum, vor dem 7.Fachsemester: 150 Stunden (innerhalb von 4 Wochen) in einer kurativen tierärztlichen Praxis oder tierärztlichen Klinik, gem. § 57, Abs. 1 TAppV.

Frühestens nach dem 8. Fachsemester, spätestens im 10.Fachsemester:

  • 75 Stunden (innerhalb von 2 Wochen) Lebensmittelkontrolle, gem. § 55, Abs. 1 TappV.
    • Das Praktikum kann an verschiedenen Stellen absolviert werden (z.B. CVA der verschiedenen Länder, private Institute, generelle Lebensmittelkontrolle der Städte). Es rät sich, knapp 1,5 Jahre vor Antritt den Wunschtermin zu vereinbaren. Während des Praktikums lernt man neben dem Umgang mit den Gesetzen (LFGB, VO EG 187/2002 usw.), die Anwendung, Begutachtung und Dokumentation bis hin zum Strafverfahren.
  • 100 Stunden (innerhalb von 3 Wochen) in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung (Schlachthof), gem. § 55 TAppV.
  • 75 Stunden (innerhalb von 2 Wochen) im öffentlichen Veterinärwesen (Dienststellen der Veterinärverwaltung), §61 TAppV.
  • Großes kuratives Praktikum: 700 Stunden (innerhalb von 16 Wochen) in einer kurativen tierärztlichen Praxis oder tierärztlichen Klinik; davon können bis zu 350 Stunden (8 Wochen) als Wahlpraktikum abgeleistet werden, nach § 57, Abs. 2 oder § 60 TappV.

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13.03.2013, 21:11
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