Strahlenschwächung
Definition
Als Strahlenschwächung bezeichnet man die Abnahme der Intensität eines physikalischen Strahls beim Durchgang durch Materie. Sie entsteht durch Wechselwirkungen der Strahlung mit den Atomen oder Molekülen des durchstrahlten Materials.
Hintergrund
In der radiologischen Bildgebung bildet die Strahlenschwächung die physikalische Grundlage der Bildentstehung, insbesondere in der Projektionsradiographie und der Computertomographie (CT).
Physikalische Grundlagen
Beim Durchgang durch Materie können Strahlungsquanten absorbiert oder gestreut werden. Dadurch nimmt die Intensität des ursprünglichen Strahlenbündels mit zunehmender Weglänge im Material kontinuierlich ab. Die Abschwächung hängt unter anderem ab von:
- Energie der Strahlung
- Ordnungszahl des Materials
- Dichte des Materials
- durchstrahlter Schichtdicke
Für Röntgenstrahlung wird die Abschwächung hauptsächlich durch den Photoeffekt und die Compton-Streuung bestimmt.
Die Intensitätsabnahme eines monoenergetischen Strahlenbündels wird durch das Lambert-Beer-Gesetz beschrieben:
mit
- = Intensität nach Durchtritt durch das Material
- = Ausgangsintensität
- = linearer Schwächungskoeffizient
- = Schichtdicke des Materials
Der lineare Schwächungskoeffizient beschreibt die Wahrscheinlichkeit von Wechselwirkungen pro Wegstrecke.
Radiologie
In der Projektionsradiographie entstehen Bildkontraste durch unterschiedliche Schwächung der Röntgenstrahlung in verschiedenen Geweben. In der Computertomographie wird die räumliche Verteilung des linearen Schwächungskoeffizienten rekonstruiert und als CT-Zahl dargestellt.