Sichtwahl
Definition
Die Sichtwahl bezeichnet in der Apotheke einen Bereich, in dem Arzneimittel für den Kunden sichtbar zum Verkauf angeboten werden. Allerdings sind diese Ausstellungsflächen nur für Angestellte der Apotheke zugänglich, sodass eine Selbstbedienung nicht möglich ist. Meistens besteht die Sichtwahl aus Regalen, die hinter dem Verkaufstresen aufgestellt sind. Jedoch zählen auch Bildschirme zur Sichtwahl, die Bilder von Arzneimitteln zeigen.
Hintergrund
Gemäß Arzneimittelgesetz ist es verboten, apothekenpflichtige Arzneimittel dem Kunden mittels Selbstbedienung zur Verfügung zu stellen.[1] Praktisch bedeutet das, dass es dem Kunden nicht möglich sein darf, das Arzneimittel selbst in die Hand zu nehmen, ohne dass es ihm zuvor von pharmazeutischem Personal ausgehändigt wurde. Da es jedoch erlaubt ist, Werbung für diese Arzneimittel zu machen, werden sie in der Sichtwahl ausgestellt.
Freiverkäufliche Arzneimittel dürfen sowohl in der Selbstbedienung als auch in der Sichtwahl stehen.
In Deutschland ist es verboten, verschreibungspflichtige Arzneimittel in der Sichtwahl auszustellen, da laut Heilmittelwerbegesetz ein Werbeverbot gilt.
Quellen
- ↑ Gesetze im Internet, abgerufen am 30.01.2022
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