Arzneimittel-Rabattvertrag
Englisch: drug company rebates
Definition
Bei einem Arzneimittel-Rabattvertrag handelt es sich um eine vertragliche Vereinbarung zwischen einer gesetzlichen Krankenversicherung und einem Arzneimittelhersteller. Der Hersteller bietet der Krankenkasse ein Medikament zu einem vergünstigten Preis an. Im Gegenzug wird ihm von der Krankenversicherung zugesichert, dass die bei ihr versicherten Patienten exklusiv sein Medikament erhalten.
Arzneimittel-Rabattverträge sind ein Instrument der Kostensenkung im Gesundheitswesen.
Hintergrund
Die Arzneimittel-Rabattverträge wurden durch das 2003 in Kraft getretene Beitragssatzsicherungsgesetz (BSSichG) ermöglicht. 2006 wurden die Gestaltungsmöglichkeiten durch das Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG), 2007 durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) modifiziert bzw. erweitert.
Wie viele andere Steuerungsversuche der Gesundheitspolitik führten die Arzneimittel-Rabattverträge zu gestiegener Systemkomplexität, erheblicher Rechtsunsicherheit und zahlreichen juristischen Auseinandersetzungen. Die Akzeptanz bei den verschiedenen Stakeholdern im Gesundheitswesen ist im Wesentlichen interessengeprägt. Eine Abschaffung der Arzneimittel-Rabattverträge wurde mehrfach gefordert, ist aber nicht zu erwarten.
Auswirkungen
Patienten
Ein GKV-Patient erhält in der Apotheke primär die Medikamente der Hersteller, mit denen seine Krankenkasse Rabattverträge abgeschlossen hat. Enthält die Verordnung ein Arzneimittel für das keine Rabattvereinbarung existiert, wird das Arzneimittel durch einen anderes rabattiertes Arzneimittel mit gleichem Wirkstoff, gleicher Dosierung, gleicher Packungsgröße, gleichem Indikationsbereich und vergleichbarer Darreichungsform substituiert. Der Arzt kann diese Substitution jedoch durch Ankreuzen des aut idem-Feldes auf dem Rezept ausschließen.
Ältere Patienten, die sich nicht so schnell auf ein neues Medikament einstellen können, kann der Wechsel ihres gewohnten Arzneimittels verunsichern.[1] Zudem kann die Verfügbarkeit des Arzneimittels eingeschränkt sein, wenn der Hersteller seine Produktion nicht schnell genug auf den gestiegenen Bedarf skaliert.
Krankenkassen
Das Bundesministerium für Gesundheit errechnete, dass die GKVen im Jahr 2021 durch Rabattverträge 5,11 Milliarden Euro einsparten.[2]
Quellen
- ↑ Gefahren der Rabattverträge
- ↑ Wolf-Dieter Ludwig, Bernd Mühlbauer, Roland Seifert, Arzneiverordnungs-Report 2022, Springer-Verlag GmbH, Berlin, 2023
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