Aut idem
Definition
Aut idem bedeutet wörtlich "oder gleiches". Dieser Hinweis findet sich auf Arzneimittelrezepten.
Hintergrund
Ursprünglich wurde der Hinweis "aut idem" vom Arzt handschriftlich auf dem Rezept vermerkt, wenn er dem Apotheker signalisieren wollte, dass der Austausch des genannten Arzneimittels durch ein anderes Präparat mit gleichem Wirkstoff möglich ist. Mit dieser Angabe adressierte man den Fall, dass das verschriebene Präparat nicht vorrätig sein sollte. Bei Privatrezepten wird dieser Hinweis nach wie vor genutzt.
Seit 2002 gilt bei GKV-Rezepten eine umgekehrte Regelung. In Deutschland sind Apotheker qua Gesetz dazu verpflichtet, Patienten möglichst das preisgünstigste Präparat auszuhändigen und die Arztverordnung automatisch zu substituieren. Der Arzt rezeptiert das für den Patienten angedachte Medikament und der Apotheker wählt den Hersteller, sofern er sich an die exakte Wirkstoffmenge und die Applikationsart hält. Gemäß der aut-idem-Regelung muss der Apotheker in der Regel ein kostengünstiges Präparat, zumeist ein Generikum, wählen - sonst droht die Retaxierung. Dadurch sollen die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung reduziert werden.
Sollte der Arzt berechtigte Gründe haben, dass der Patient das Präparat eines ganz bestimmten Herstellers benötigt (z.B. bei Unverträglichkeiten gegenüber Begleitsubstanzen), streicht er auf dem Rezept die Bemerkung "aut idem" durch. Das entbindet den Apotheker von seiner Verpflichtung zur Abgabe eines günstigen Ersatzpräparats.
siehe auch: aut simile
um diese Funktion zu nutzen.