von latein: aut - oder; simile - ähnlich
Aut simile wird als Hinweis vom Arzt auf einem Rezept vermerkt, wenn er dem Apotheker signalisieren will, dass der Austausch des verordneten Arzneistoffs durch einen ähnlichen Wirkstoff möglich ist.
Eine Aut-simile-Substitution durch den Apotheker ohne Einverständnis des Arztes in der gesetzlichen Krankenversicherung ist nicht Teil der Regelungen des § 129 SGB V und daher nicht zulässig.
siehe auch: aut idem
Tags: Rezept
Fachgebiete: Terminologie
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