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Synonym: Retaxierung, Regress
Abkürzung: Retax
Bei einer Retaxation verweigert eine Krankenkasse die Bezahlung eines Arzneimittels, das von einer Apotheke an einen GKV-Patienten abgegeben wurde.
Die rechtliche Grundlage für Retaxationen bildet § 130a des SGB V.[1][2] Wann genau retaxiert werden darf, ist in §129 des Rahmenvertrages über Arzneimittelversorgung (SGB V) festgelegt.[3]
Etwa 0,5% aller Rezepte werden retaxiert.[4] Wichtigster Grund ist die Nichtbeachtung von Rabattverträgen.[5] Im Rahmen dieser Verträge treffen Krankenkassen Preisabsprachen mit bestimmten Arzneimittelherstellern.
Weitere mögliche Gründe sind:
Gegen jede Retaxation kann der Apotheker Einspruch einlegen. Dafür hat er drei Monate Zeit.[7] Etwa 96% der Apotheker legen Einspruch ein, davon 34% nur bei Aussicht auf Erfolg.[8]
Retaxationen kosten Apotheken pro Jahr im Durchschnitt 3.140 Euro.[5] Daher haben sich auch einige Unternehmen darauf spezialisiert, Geräte oder Softwares zu entwickeln, die Formfehler auf Rezepten sofort erkennen.[9]
Fachgebiete: Gesundheitswesen
Diese Seite wurde zuletzt am 14. März 2019 um 12:33 Uhr bearbeitet.
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