Retaxation
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Synonym: Retaxierung, Regress
Abkürzung: Retax
Definition
Bei einer Retaxation verweigert eine Krankenkasse die Bezahlung eines Arzneimittels, das von einer Apotheke an einen GKV-Patienten abgegeben wurde.
Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage für Retaxationen bildet § 130a des SGB V.[1][2] Wann genau retaxiert werden darf, ist in §129 des Rahmenvertrages über Arzneimittelversorgung (SGB V) festgelegt.[3]
Gründe
Etwa 0,5% aller Rezepte werden retaxiert.[4] Wichtigster Grund ist die Nichtbeachtung von Rabattverträgen.[5] Im Rahmen dieser Verträge treffen Krankenkassen Preisabsprachen mit bestimmten Arzneimittelherstellern.
Weitere mögliche Gründe sind:
- Fehlen einer formal richtigen ärztlichen Verordnung (unvollständiges oder falsch ausgestelltes Rezept)[6]
- Rezeptfälschung
- Falsche Angaben zur Zuzahlungsbefreiung
- Verordnung eines Arzneimittels oder Hilfsmittels, das nicht im Leistungskatalog der GKV aufgeführt ist
- Verstoß gegen die Bestimmungen des Arzneimittelliefervertrags (ALV)
- Verletzung des Wirtschaftlichkeitsgebot des § 129 Sozialgesetzbuch (SGB) V
Einspruch
Schaden für die Apotheken
Quellen
- ↑ -wp.de/fileadmin/user_upload/pdf/Unternehmensinfos/Retaxation_Broschuere.pdf Retaxation - Schneider + Partner
- ↑ Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - § 130a Rabatte der pharmazeutischen Unternehmer Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477
- ↑ Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V
- ↑ Retaxation
- ↑ 5,0 5,1 Die ganze Wahrheit über Retaxationen - Der Umgang mit Abgabe-Fehlern
- ↑ Rezeptcheck- Was führt zur Retaxation
- ↑ Regress und Retaxation
- ↑ Retax: Einspruch aus Prinzip
- ↑ Data Scan- Vorgezogene Rezeptprüfung
Fachgebiete:
Gesundheitswesen
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