Psychotherapeutengesetz
Synonym: Gesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten
Definition
Das Psychotherapeutengesetz, kurz PsychThG, regelt in Deutschland die Ausübung der Psychotherapie als Heilberuf durch nichtärztliche Psychotherapeuten. Es legt die Voraussetzungen für die Approbation, die Führung der Berufsbezeichnung sowie die Grundlagen von Ausbildung, Weiterbildung und Berufsausübung fest.
Hintergrund
Das PsychThG trat 1999 in Kraft und schuf erstmals eine bundeseinheitliche rechtliche Grundlage für psychotherapeutische Heilberufe. Mit der Reform zum 1. September 2020 erfolgte ein grundlegender Systemwechsel der Qualifikationsstruktur.
Bis dahin führte der Weg in den Beruf über ein Studium der Psychologie (Diplom oder konsekutiver Bachelor- und Masterabschluss mit klinischen Anteilen) und eine anschließende mehrjährige postgraduale Ausbildung an staatlich anerkannten Instituten. Die Approbation wurde erst nach deren Abschluss erteilt.
Seit der Reform erfolgt die Qualifikation über ein approbationsbezogenes Studium der Psychotherapie. Dieses umfasst einen polyvalenten Bachelor- und einen darauf aufbauenden Masterstudiengang mit Schwerpunkt Psychotherapie, in denen klinische Inhalte und praktische Ausbildungsanteile bereits integriert sind. Nach Abschluss des Studiums und staatlicher Prüfung wird unmittelbar die Approbation als "Psychotherapeut" erteilt. Mit der Reform entfiel zudem die frühere berufsrechtliche Unterscheidung zwischen "Psychologischen Psychotherapeuten" und "Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten".
Für Personen, die ihren Ausbildungsweg vor Inkrafttreten der Reform begonnen haben, bestehen gesetzlich geregelte Übergangsregelungen mit zeitlich begrenzter Fortgeltung des alten Ausbildungssystems.
Psychotherapie im Sinne des Gesetzes
Psychotherapie im Sinne des PsychThG ist die mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren durchgeführte Feststellung, Heilung oder Linderung psychischer Störungen mit Krankheitswert. Sie stellt eine Ausübung von Heilkunde dar und ist approbierten Psychotherapeuten und Ärzten vorbehalten.
Nicht darunter fallen Tätigkeiten ohne Krankheitsbezug oder ohne therapeutischen Behandlungsanspruch, etwa Lebensberatung oder Coaching.
Die wissenschaftliche Anerkennung psychotherapeutischer Verfahren erfolgt durch den Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie auf Grundlage evidenzbasierter Kriterien.
Weiterbildung
Nach der Approbation schließt sich eine mehrjährige psychotherapeutische Weiterbildung an. Diese dient der Spezialisierung nach Altersgruppe, Versorgungsbereich und psychotherapeutischem Verfahren und ist Voraussetzung für eine Tätigkeit in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung.
Quellen
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV): Psychotherapeutengesetz (PsychThG), abgerufen am 27.11.2025
- Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK): Reform der Psychotherapeutenausbildung, abgerufen am 27.11.2025
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG): Reform der Psychotherapeutenausbildung, abgerufen am 27.11.2025
- Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie (WBP): Aufgaben und Zusammensetzung, abgerufen am 27.11.2025