PEPP
Definition
Das PEPP, kurz für Pauschalierendes Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik, ist ein im Jahr 2018 bundesweit eingeführtes, verbindliches Vergütungssystem für stationäre Behandlungen in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen. Es basiert auf pauschalen Fallgruppen und soll eine transparente, leistungsgerechte und vergleichbare Finanzierung psychiatrischer und psychosomatischer Krankenhausleistungen gewährleisten.
Aufbau und Funktionsweise
Das PEPP-System orientiert sich in seiner Grundstruktur an den Diagnosis Related Groups (DRG), berücksichtigt jedoch die besonderen Charakteristika psychiatrischer Behandlungsverläufe, die häufig länger, verlaufsabhängiger und multidisziplinär geprägt sind.
Die Vergütung erfolgt tagesbezogen: Der stationäre Aufenthalt wird einer PEPP-Gruppe zugeordnet, die sich abhängig vom Verlauf oder der Aufenthaltsdauer ändern kann. Maßgeblich für die Gruppierung sind unter anderem:
- Haupt- und Nebendiagnosen nach ICD-10
- Alter der Patientin oder des Patienten
- Art und Anzahl therapeutischer Maßnahmen
- Dauer und Verlauf des stationären Aufenthalts
Das Entgelt ergibt sich durch Multiplikation der Bewertungsrelation mit einem Basisentgeltwert, der auf Landes- oder Einrichtungsebene vereinbart wird. Grundlage der Kalkulation sind empirische Kostendaten von Referenzkliniken, die das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) jährlich erhebt und zur Weiterentwicklung des PEPP-Entgeltkatalogs nutzt.
Zielsetzung
Das PEPP-System soll eine gerechtere Mittelverteilung, eine höhere Kostentransparenz und eine bundesweite Vergleichbarkeit der Leistungsstrukturen gewährleisten. Zudem sollen Fehlanreize des früheren Tagessatzsystems vermieden und eine wirtschaftlich stabile Grundlage für die Versorgung geschaffen werden.
Hintergrund
Mit dem Psychiatrieentgeltgesetz (PsychEntgG) vom 21. Juli 2012 wurde die gesetzliche Grundlage für die Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems geschaffen. Entwickelt und gepflegt wird PEPP durch das InEK, das auch für die DRG-Systematik der somatischen Medizin verantwortlich ist.
Ab dem Jahr 2013 konnten psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen freiwillig am PEPP-System teilnehmen, um Erfahrungen mit der neuen Vergütungslogik zu sammeln und interne Abläufe anzupassen. Seit dem 1. Januar 2018 ist das PEPP-System gemäß § 17d Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) für alle entsprechenden Einrichtungen verbindlich.
Bedeutung in der Praxis
Das PEPP ist die zentrale Grundlage der Budgetverhandlungen zwischen psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern und den Kostenträgern. Für ärztliches, therapeutisches und administratives Personal ist die Kenntnis der PEPP-Logik und der korrekten Kodierung wesentlich, da die Dokumentation unmittelbare Auswirkungen auf die Finanzierung und Ressourcenplanung der Einrichtungen hat.
Kritik
Seit seiner Einführung wird das PEPP-System kontrovers diskutiert. Kritiker sehen in der pauschalierten Vergütung die Gefahr einer zunehmenden Ökonomisierung der Psychiatrie, einer Verkürzung von Behandlungsdauern und eines erheblichen Dokumentationsaufwands. Befürchtet wird, dass ökonomische Steuerungsmechanismen therapeutische Entscheidungen beeinflussen könnten.
Befürworter betonen dagegen die gestiegene Transparenz, die objektivere Leistungsvergleichbarkeit und die Möglichkeit, durch empirische Kalkulationen realitätsnahe Kostenabbildungen zu erreichen.
Quelle
- Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK): Pauschalierendes Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP). Zugriff am 28. Oktober 2025.