Krankenhausfinanzierungsgesetz
Definition
Das Krankenhausfinanzierungsgesetz, kurz KHG, ist ein deutsches Gesetz, das die finanzielle Stabilität und Wirtschaftlichkeit von Krankenhäusern sichern und zugleich die medizinische Versorgung der Bevölkerung gewährleisten soll. Die ursprüngliche Fassung stammt aus dem Jahr 1972 und wurde seitdem mehrfach geändert.
Geltungsbereich
Das KHG gilt für alle Krankenhäuser in Deutschland. Ausgenommen vom Krankenhausfinanzierungsgesetz sind Polizeikrankenhäuser, Krankenhäuser im Strafvollzug und Krankenhäuser deren Träger die Gesetzliche Rentenversicherung oder die Gesetzliche Unfallversicherung sind, nicht jedoch wenn es sich um eine Fachklinik für Atmungsorgane handelt.
Soweit Bundeswehrkrankenhäuser auch Zivilisten behandeln, unterliegen sie ebenfalls dem Krankenhausfinanzierungsgesetz.
Planung
Die einzelnen Bundesländer sind nach dem Gesetz dazu verpflichtet eigene Bedarfsanalysen und -pläne aufzustellen. Diese Pläne sollen die medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherstellen. Anhand dieser Pläne werden Fördermittel vergeben.