Organisatorischer Leiter Rettungsdienst
Definition
Der Organisatorische Leiter Rettungsdienst, kurz OrgL bzw. OrgL-RD, ist in Deutschland für die Organisation von Rettungseinsätzen mit einer größeren Anzahl von Notfallpatienten verantwortlich. Er ist ein Teil der Sanitätseinsatzleitung (SanEL).
Aufgaben
Feststellung und Beurteilung der Schadenslage
- Art und Ausmaß des Schadens
- Art der Verletzungen und Erkrankungen
- Anzahl der Verletzten bzw. Erkrankten
- Erkennung von Zusatzgefahren, Sicherung des Eigenschutzes für die Einsatzkräfte
- Beurteilung der Entwicklung der Schadenslage
Planung des Einsatzpotentials
- Anzahl der Einsatzkräfte
- Material (Anzahl Geräte und Verbrauchsmaterial, Medikamente)
- Anzahl und Art der Einsatzmittel, Planung der Transportkapazitäten
Organisatorische Leitung des Einsatzes
- Beurteilung der Örtlichkeit und Organisation oder Einrichtung von Patientenablagen (PAL), Behandlungsplätzen, Anlaufstellen für Betroffene, Akutbetreuungsstellen, Bereitstellungsräume für Land- und Luftrettungsmittel sowie der Ladezonen im Zuge der Transportorganisation
- Regelung der Patientendatenerfassung
- Organisation des Patientenabtransports in Rücksprache mit der örtlichen Leitstelle und nach Vorgaben, die durch den leitenden Notarzt (LNA) festgelegt werden
Externe Koordination
- Verbindung zur örtlichen Leitstelle bzw. zum örtlichen Einsatzleiter (ÖEL)
- Anforderung bzw. Nachforderung von Einsatzmitteln, Einsatzkräften in Rücksprache mit dem LNA
- Regelmäßige Lagemeldungen an die Leitstelle
- Anforderungen und Lagemeldungen an die örtliche Einsatzleitung
Kommissarische Übernahme im Einsatzfall
Bei einem Massenanfall von Verletzten (MANV), werden die Aufgaben des ORGLs bis zu seinem Eintreffen vom Fahrer (i.d.R. Notfallsanitäter) des ersteintreffenden Notarzteinsatzfahrzeugs übernommen. In dieser Zeit ist er kommissarischer Organisatorischer Leiter des Einsatzes.
Qualifikation
Die Vorgaben für die Qualifikation eines OrgL sind je nach Bundesland verschieden. In der Regel wird aber eine rettungsdienstliche Ausbildung (z.B. in Bayern mindestens Rettungssanitäter) vorausgesetzt sowie eine erfolgreich abgelegte Führungsausbildung an einer staatlichen Ausbildungsstätte, z.B. an einer staatlichen Feuerwehrschule. Darüber hinaus werden eine langjährige, hauptamtliche Einsatzerfahrung und tiefgreifende Kenntnisse des Rettungsdienstbereichs zur Bestellung vorausgesetzt.
um diese Funktion zu nutzen.