Landarztquote
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LoslegenSynonym: Landärztequote
Definition
Die Landarztquote, kurz LAQ, ist eine Form der zweckgebundenen Vergabe von Studienplätzen der Humanmedizin in Deutschland. Bewerber erhalten über ein besonderes Auswahlverfahren Zugang zum Medizinstudium und verpflichten sich im Gegenzug, nach Studium und Facharztweiterbildung für einen festgelegten Zeitraum in einer medizinisch unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Region tätig zu werden.[1]
Hintergrund
Die Landarztquote soll die langfristige Sicherstellung der wohnortnahen hausärztlichen Versorgung unterstützen. Sie richtet sich insbesondere an Studieninteressierte, die eine spätere Tätigkeit als Hausarzt in einer Bedarfsregion anstreben.
Der 2017 beschlossene Masterplan Medizinstudium 2020 sah vor, den Bundesländern die Vergabe von bis zu 10 % der Medizinstudienplätze für diesen Zweck zu ermöglichen. Die konkrete Umsetzung erfolgt durch landesrechtliche Regelungen. Daher bestehen föderale Unterschiede bei Quotenhöhe, Auswahlkriterien und vertraglichen Verpflichtungen.[1]
Auswahlverfahren
Die Auswahl erfolgt in einem gesonderten Verfahren. Je nach Bundesland können insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt werden:
- Ergebnis eines fachspezifischen Studieneignungstests, beispielsweise des Tests für Medizinische Studiengänge (TMS)
- einschlägige Berufsausbildung und Berufserfahrung
- ehrenamtliches Engagement
- persönliche Eignung und kommunikative Fähigkeiten in strukturierten Auswahlgesprächen
- Note der Hochschulzugangsberechtigung
Die Bedeutung der Abiturnote ist nicht bundesweit einheitlich. Während sie in Bayern nicht in die Auswahl eingeht, wird sie in Nordrhein-Westfalen berücksichtigt.[2][3]
Die Quote eröffnet einen zusätzlichen Zulassungsweg, garantiert jedoch keinen Studienplatz. Bewerbungsfristen und zuständige Stellen richten sich nach dem jeweiligen Landesverfahren.
Verpflichtungen
Die Studienplatzvergabe ist mit einer vertraglichen Bindung an das jeweilige Bundesland verbunden. Diese umfasst insbesondere eine festgelegte fachärztliche Weiterbildung und eine anschließende Tätigkeit in einer Bedarfsregion. In Nordrhein-Westfalen und Bayern beträgt die vorgesehene Tätigkeitsdauer zehn Jahre.[3][2]
Wesentliche Vertragsbestandteile sind:
| Bereich | Bedeutung |
|---|---|
| Fachrichtung | Festlegung der zulässigen Weiterbildung und späteren Versorgungstätigkeit |
| Tätigkeitsregion | Bindung an ein nach den Landesregelungen ausgewiesenes Bedarfsgebiet |
| Tätigkeitsdauer | Mehrjährige Verpflichtung nach Abschluss der Weiterbildung |
| Tätigkeitsumfang | Regelungen zu Vollzeit, Teilzeit und Unterbrechungen |
| Nichterfüllung | Vertragsstrafe und gegebenenfalls Härtefallregelungen |
Die zulässigen Fachrichtungen sind landesspezifisch. Bayern bezieht beispielsweise neben Allgemeinmedizin und Innerer Medizin auch Kinder- und Jugendmedizin ein. Welche Regionen nach Abschluss der Ausbildung als Bedarfsgebiete gelten, steht bei Studienbeginn noch nicht abschließend fest.[2]
Vertragsstrafe
Bei Nichterfüllung der vereinbarten Weiterbildungs- oder Tätigkeitsverpflichtungen kann eine erhebliche Vertragsstrafe anfallen. In Nordrhein-Westfalen sieht die Landarztverordnung hierfür 250.000 Euro vor.[3]
Die Voraussetzungen für Ausnahmen, eine Befreiung oder einen Verzicht auf die Vertragsstrafe richten sich nach den jeweiligen Regelungen. Bayern sieht beispielsweise eine individuelle Prüfung besonderer sozialer, gesundheitlicher oder familiärer Härten vor.[2]
Gesundheitspolitische Bedeutung
Die Landarztquote verbindet die Studienplatzvergabe mit einer regionalen Versorgungsverpflichtung. Ihr Beitrag zur Versorgung tritt erst nach Abschluss des Medizinstudiums und der fachärztlichen Weiterbildung ein. Sie ist daher ein langfristiges Instrument der Personalgewinnung und kann kurzfristige Versorgungsengpässe nicht unmittelbar beheben.
Die frühe Festlegung auf eine Fachrichtung und eine spätere Tätigkeitsregion schränkt zugleich die beruflichen Wahlmöglichkeiten der Teilnehmer ein. Diese Bindung reicht wegen der vorgeschalteten Ausbildung deutlich über die eigentliche Verpflichtungsdauer hinaus.
Abgrenzung
Von der Landarztquote zu unterscheiden ist die Quote für den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD-Quote). Diese ist mit einer späteren Tätigkeit im öffentlichen Gesundheitsdienst verbunden, beispielsweise in einem Gesundheitsamt. Beide Quoten werden in einigen Ländern parallel angeboten.[2]
Quellen
- ↑ 1,0 1,1 Kultusministerkonferenz: Masterplan Medizinstudium 2020. 31.03.2017.
- ↑ 2,0 2,1 2,2 2,3 2,4 Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: Medizinstudium über die Landarztquote & ÖGD-Quote Bayern. Abgerufen am 16.09.2026.
- ↑ 3,0 3,1 3,2 Land Nordrhein-Westfalen: Landarztverordnung (LAG-VO), insbesondere §§ 4–7. Abgerufen am 16.09.2026.