Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
Synonym: IMPP
Definition
Das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen, besser bekannt unter dem Kürzel IMPP, ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, welche die Landesprüfungsämter bei der Durchführung der bundeseinheitlichen schriftlichen Prüfungen für Ärzte und Apotheker unterstützt. Sie richtet sich dabei nach den jeweiligen Approbationsordnungen.
Aufgaben
Das IMPP hat u.a. folgende Aufgaben:
- Erstellung der Prüfungsaufgaben und der zugehörigen Antworten gemäß den Vorschriften der Approbationsordnungen für Ärzte und Apotheker
- Erstellung und Bearbeitung der so genannten Gegenstandskataloge (z.B. GK2)
- Technische Auswertung der Antwortbögen
- Ermittlung der Prüfungsergebnisse und statistische Analyse der Examina
- Diverse Dienstleistungen für Landesprüfungsämter und Hochschulen (z.B. Terminplanung der Prüfungen, Druck und Versand der Prüfungsunterlagen, Information der Fakultäten bzw. Fachbereiche über hochschul- und fachbezogene Prüfungsergebnisse usw.).
Darüber hinaus hat das IMPP den Auftrag, das Prüfungswesens in der Medizin und der Pharmazie durch eigene Forschung weiterzuentwickeln. Diesen fachlichen Auftrag soll das IMPP in enger Abstimmung mit Sachverständigenkommissionen erfüllen.
Struktur
Das IMPP ist in sechs Fachbereiche untergliedert und hat mehr als 100 Mitarbeiter.
Arzneistoffliste
Das IMPP veröffentlicht als Anhang zum Gegenstandskatalog (IMPP-GK2) für den schriftlichen Teil des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung eine Arzneistoffliste mit ca. 300 Wirkstoffen, die der medizinischen Ausbildung und der Erstellung der Prüfungsfragen zugrunde gelegt werden. Die Auswahl erfolgt unter Berücksichtigung folgender Aspekte:
- wichtige Wirkprinzipien der Arzneistoffgruppen
- Verordnungshäufigkeit in Deutschland
- Evidenz für Wirksamkeit
- Berücksichtigung in therapeutischen Leitlinien
- besondere Toxizität
- WHO-Liste essentieller Arzneistoffe
Die Liste wird alle ein bis zwei Jahre überarbeitet. Sie ist nicht als "Positivliste" für die Verordnung in der klinischen Praxis zu betrachten.
Weblinks
- IMPP-Website, abgerufen am 05.11.2024
- Kompetenzorientierte Gegenstandskataloge, IMPP, abgerufen am 05.11.2024
- Arzneistoffliste, IMPP 5.1 aktualisierte Auflage Oktober 2021, abgerufen am 05.11.2024
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