Heimaufenthaltsgesetz
Definition
Das Heimaufenthaltsgesetz, kurz HeimAufG, ist ein österreichisches Bundesgesetz, das die Bewegungsfreiheit von Personen mit intellektuellen Beeinträchtigungen oder psychischen Erkrankungen in Einrichtungen schützt. Es regelt, unter welchen Voraussetzungen Freiheitsbeschränkungen zulässig sind und stellt sicher, dass solche Maßnahmen auf ein Minimum reduziert und dokumentiert werden.
Anwendung
Das Heimaufenthaltsgesetz gilt für:
- Alten- und Pflegeheime
- Einrichtungen der Behindertenhilfe
- Einrichtungen zur Pflege und Erziehung Minderjähriger
- Sonderschulen, Horte und ähnliche Einrichtungen
Es betrifft alle Einrichtungen, in denen mindestens drei Personen mit intellektueller oder psychischer Beeinträchtigung betreut oder gepflegt werden.
Freiheitsbeschränkungen
Das Gesetz nennt folgende Formen von Freiheitsbeschränkungen:
- Mechanische Maßnahmen (z. B. Bett-Seitenteile, Festbinden, versperrte Türen)
- Elektronische Systeme (z. B. Alarme, Überwachungsanlagen)
- Medikamente mit sedierender Wirkung (z.B. Quetiapin, Benzodiazepine)
Selbst die Androhung einer Maßnahme oder Anordnungen wie „Du darfst das Zimmer nicht verlassen“ gelten als Freiheitsbeschränkung.
Voraussetzungen
Eine Freiheitsbeschränkung ist nur zulässig, wenn:
- Die Person intellektuell beeinträchtigt oder psychisch erkrankt ist und in Zusammenhang damit eine aktuelle, erhebliche Selbst- und/oder Fremdgefährdung besteht.
- Die Maßnahme geeignet, angemessen und unerlässlich ist.
- Keine schonendere Alternative verfügbar ist.
Kontrolle
Freiheitsbeschränkungen müssen:
- Fachgemäß und mit möglichst geringer Belastung für die betroffene Person erfolgen.
- Dokumentiert und der Bewohnervertretung gemeldet werden.
- Die Bewohnervertretung prüft die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen vor Ort und kann beim Bezirksgericht eine Überprüfung beantragen.
Besonderheiten bei Kindern und Jugendlichen
Bei Kindern und Jugendlichen liegt eine Freiheitsbeschränkung vor, wenn die Maßnahmen nicht altersgemäß sind (z.B. Gitterbetten für ältere Kinder). Auch hier sind Dokumentation und Meldung verpflichtend.
Quellen
- Heimaufenthaltsgesetz – Vertretungsnetz, abgerufen am 01.12.2024
- Gesamte Rechtsvorschrift HeimAufG – jusline.at, abgerufen am 02.12.2024
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