Hörscreening
Definition
Unter Hörscreening versteht man die frühzeitige Erkennung von Hörschäden. Das Screening von Neugeborenen wird heute routinemäßig durchgeführt (Neugeborenen-Hörscreen), da angeborene Innenohrschwerhörigkeit nicht selten ist (1:1.000) und Hörschäden desto besser therapierbar sind, je früher sie erkannt werden.
Prinzip
Im Wesentlichen kommen zum Hörscreening die zwei folgenden Methoden zum Einsatz:
- Otoakustische Emissionen (OAE): Als Antwort auf einen Ton von ca. 65 dB (über Ohrstöpsel) entsendet die Hörschnecke einen zweiten Ton, der vom Gerät registriert wird. Fehlt dieser von der Hörschnecke ausgesendete Ton, liegt vermutlich eine Schwerhörigkeit vor.
- Brainstem electric response audiometry (BERA, Hirnstammaudiometrie): Messung der Reaktion der für das Hören verantwortlichen Nerven (Nervus vestibulocochlearis) über Elektroden.
Beide Methoden sind völlig schmerzfrei und leicht durchführbar. Mit ihnen kann man eine permanente bilaterale oder unilaterale Schwerhörigkeit von 30-40 dB im Hauptsprachbereich (500 Hz bis 4 kHz) sehr gut auszuschließen.
Fachgebiete:
Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde
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