Grundpflege
Synonym: Direkte Pflege
Definition
Grundpflege oder direkte Pflege bezeichnet in den Pflegeberufen der Gesundheits- und Krankenpflege bzw. der Kindergesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Heilerziehungspflege die grundlegenden, gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Pflegeleistungen.
Einteilung
Es werden zwei Ebenen der Grundpflege unterschieden:
- Leistungen der Pflegekasse nach SGB XI (Pflegegrad erforderlich)
- Leistungen der Krankenkasse nach SGB V (ärztliche Verordnung erforderlich)
Pflegebedürftigkeit nach §14 SGB XI
Das SGB XI definiert in § 14 Personen als pflegebedürftig, "die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen". Bei Pflegebdürftigen muss es sich um Personen handeln, "die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können". Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen.
Maßgeblich für die Pflegebedürftigkeit sind Kriterien aus 6 Bereichen, die in die Bemessung eines Pflegegrads eingehen.
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Mit der Grundpflege wird die Hilfe umschrieben, die erforderlich ist, um die bestehenden Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten des Pflegebedürftigen so weit wie möglich durch pflegerische Maßnahmen zu beseitigen oder zu mindern und dadurch die Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit zu verhindern.
Ältere Fassung
Nach dem alten §14 SGB XI (gültig bis 31.12.2016) war die Grundpflege als Unterstützung, teilweise oder vollständige Übernahme der wiederkehrenden "Verrichtungen des täglichen Lebens" definiert. Sie ist seit dem 1.1.2017 nicht mehr aktuell. Diese Verrichtungen umfassten ehemals:
- Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Haarekämmen, Rasieren, Darm- und Blasenentleerung)
- Ernährung (mundgerechte Zubereitung und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme)
- Mobilität (Gehen, Stehen, Treppensteigen, Aufstehen, Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden sowie Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung)
- hauswirtschaftliche Versorgung
Geschichte
Das Begriffspaar "Grund- und Behandlungspflege" wurde im deutschsprachigen Raum 1967 durch Siegfried Eichhorn eingeführt. Beide Begriffe entstanden hierbei als Übersetzungen aus einer englischsprachigen Arbeit von 1954.