Synonym: Direkte Pflege
Grundpflege oder direkte Pflege bezeichnet in den Pflegeberufen der Gesundheits- und Krankenpflege bzw. der Kindergesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Heilerziehungspflege die grundlegenden, gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Pflegeleistungen.
Es werden zwei Ebenen der Grundpflege unterschieden:
Das SGB XI definiert in § 14 Personen als pflegebedürftig, "die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen". Bei Pflegebdürftigen muss es sich um Personen handeln, "die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können". Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen.
Maßgeblich für die Pflegebedürftigkeit sind Kriterien aus 6 Bereichen, die in die Bemessung eines Pflegegrads eingehen.
Mit der Grundpflege wird die Hilfe umschrieben, die erforderlich ist, um die bestehenden Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten des Pflegebedürftigen so weit wie möglich durch pflegerische Maßnahmen zu beseitigen oder zu mindern und dadurch die Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit zu verhindern.
Nach dem alten §14 SGB XI (gültig bis 31.12.2016) war die Grundpflege als Unterstützung, teilweise oder vollständige Übernahme der wiederkehrenden "Verrichtungen des täglichen Lebens" definiert. Sie ist seit dem 1.1.2017 nicht mehr aktuell. Diese Verrichtungen umfassten ehemals:
Das Begriffspaar "Grund- und Behandlungspflege" wurde im deutschsprachigen Raum 1967 durch Siegfried Eichhorn eingeführt. Beide Begriffe entstanden hierbei als Übersetzungen aus einer englischsprachigen Arbeit von 1954.
Fachgebiete: Krankenpflege
Diese Seite wurde zuletzt am 28. April 2022 um 22:03 Uhr bearbeitet.
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