Kinderkrankenpflege
Definition
Kinderkrankenpflege ist ein Teilgebiet der Krankenpflege, das von Gesundheits- und Kinderkrankenpflegern ausgeübt wird.
Aufgaben
Die Kinderkrankenpflege beschäftigt sich mit der Betreuung und Versorgung kranker und pflegebedürftiger Säuglinge, Kinder und Jugendlicher. Das Aufgabengebiet umfasst u.a. die Ausführung ärztlich veranlasster Maßnahmen, die Vorbereitung und Assistenz bei Untersuchungen und Behandlungen sowie die Dokumentation von Patientendaten.
Ausbildung
Die Ausbildung zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger dauert drei Jahre und umfasst 4.600 Stunden mit theoretischen und praktischen Inhalten. Die Ausbildung wird bundesweit einheitlich durch das Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege (KrPflG) geregelt. Voraussetzung für den Beginn der Ausbildung ist ein mittlerer Bildungsabschluss (z.B. Mittlere Reife) oder eine gleichwertige Schulausbildung. Auch Schüler mit Hauptschulabschluss können aufgenommen werden, wenn sie zusätzlich über eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer verfügen.
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