Grünes Rezept
Definition
Das grüne Rezept ist eine Verordnung des Arztes, die ein apothekenpflichtiges, aber nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel zum Gegenstand hat.
Hintergrund
Der behandelnde Arzt stellt ein grünes Rezept aus, wenn er das lediglich apothekenpflichtige Arzneimittel als notwendig für die Behandlung einstuft oder seinen Einsatz empfiehlt. Damit stellt er sicher, dass der Patient das richtige Arzneimittel bekommt. Der Patient muss die Kosten des Arzneimittels jedoch zunächst selbst tragen, da im Regelfall nur verschreibungspflichtige Arzneimittel zu Lasten der GKV verordnet werden dürfen.
Auf dem grünen Rezept befindet sich seit 2015 der Hinweis: "Dieses Rezept können Sie bei vielen gesetzlichen Krankenkassen zur Voll- oder Teilerstattung als Satzungsleistung einreichen." Der Patient kann also das Rezept nach dessen Einlösung seiner Krankenkasse zur Erstattung einreichen. Die Bereitschaft zur Kostenübernahme unterscheidet sich jedoch von Krankenkasse zu Krankenkasse.
Für den Apotheker ist das grüne Rezept ein Hinweis darauf, dass in diesem Fall keine Selbstmedikation vorliegt.
Theoretisch können grüne Rezepte auch verwendet werden, um verschreibungspflichtige Arzneimittel in Form eines Privatrezepts zu verordnen, da es keine Vorgaben gibt, wie Privatrezepte aussehen müssen.[1]
Quellen
- ↑ Darf ein Antibiotikum auf einem Grünen Rezept verordnet werden? DAP 16.07.2019, abgerufen am 30.01.2022
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