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FlexiEssay: Können Ärzte Pflege leiten?

Kurt Wanka
Anästhesiepfleger/in
Dr. Frank Antwerpes
Arzt | Ärztin
Kurt Wanka, Dr. Frank Antwerpes + 1

Dieser Text ein so genannter FlexiEssay. So nennen wir Texte, die keinen lexikalischen Inhalt haben. FlexiEssays geben die persönliche Einschätzung des Autors wieder. Sie werden von uns nicht inhaltlich überprüft. Wie bei allen anderen Texten gilt: Lies dir den Artikel kritisch durch, vergleiche ihn mit anderen Publikationen und bilde dir eine eigene Meinung.

Die deutsche Rechtsprechung

Auf der Grundlage der deutschen Rechtsprechung, trägt der Arzt die Gesamtverantwortung für den Behandlungsprozess. Daraus schlussfolgern vorwiegend private Krankenhausträger: Die Verantwortung für den Patienten ist nicht teilbar!

Die Folgen für die Pflege

"Pflegedienstleitungen" wurden auf der Grundlage dieser Interpretation zum Funktionalorgan und dem Ärztlichen Direktor direkt unterstellt. Diese Verfahrensweise kann, bei geneseitiger Achtung und innerhalb excellenter Teamarbeit, von großem Vorteil für beide Berufsgruppen sein. Da im Medizinstudium Krankenpflege und Pflegemanagement nicht gelehrt werden, bleibt die Pflegekompetenz automatisch bei den Pflegenden. Allerdings stellte sich innerhalb der praktischen Umsetzung heraus, dass es innerhalb dieses Systems zur Entprofessionalisierung der Pflege kommen kann, wenn nur noch die „ärztliche Assistenz“ zum Maßstab aller Dinge igemacht wird. Diese Verfahrensweise wäre eine deutliche Fehlentwicklung, die auf der Grundlage der Unkenntnis der Wichtigkeit Pflegerischen Handlens u.U. zu Pflegefehlern führt, die rechtlich einklagbar sind. Siehe auch: Gefährliche Pflege

Pflegeleistungen im Bereich Anästhesie und Intensivmedizin bedürfen in diesem Zusammenhang einer gesonderten Betrachtung, denn hier ist die Qualität [1] unabdingbar und ein Qualitätsmasstab.

Aber es gibt auch ungute Auswüchse: Bis 2008 stieg die Zahl der Krankenhausärzte um 20 000 an, gleichzeitig reuzierte sich die Anzahl der nichtärztlichen Kräfte um 90 000. Der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Dr. Rudolf Kösters betont, dass der Anstieg bei den Ärzten nur zulasten der Pflege finanzierbar war. [2] Mit dieser Entscheidung stellt die DKG ihre Entscheidungskompetenz in Pflegefragen selbst infrage. In der Politik sieht es nicht anders aus: Der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR)beanstandet nicht grundlos, dass im Bundesministerium für Gesundheit der existierende und sich perspektivisch verschärfende Personalmangel im Gesundheitswesen ausschließlich als Mangel an Ärzten wahrgenommen wird. [3]

Schlussfolgerung

Es fehlt den Medizinern und ihren Standesorganisationen die Qualifikation zur Leitung der professionellen Krankenpflege / Gesundheits- und Krankenpfleger/-in, denn sie haben Pflege ganz einfach nicht gelernt. Die vielfältigen Weiterbildungen zu Fachpflegekräften sind den Medizinern unbekannt. ( Siehe: Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege). Das kann auch gar nicht anders sein, denn Informationen zur professionellen Pflege und deren Spezifik sind nicht Ziel eines Medizinstudiums. Entsprechend urteilt die Rechtsprechung: Medizinstudenten, die die Approbation nicht schaffen, können nur innerhalb der Pflegeassisitenz [Pflegehelfer) tätig werden. Ein Medizinstudium befähigt nicht zur Ausübung der Professionellen Gesundheits- und Krankenpflege, folgerichtig auch nicht der Fachkrankenpflege. Ein Ärztlicher Direktor und eine Pflegedienstleitung die zulassen, dass trotz permanent steigendem Pflegebedarf, Pflegepersonal aus Kostengründen reduziert wird, haben die Zeichen der Zeit nicht verstanden.

Voraussetzungen für leitende Pflegekräfte

Eine Leitungsaufgabe in der professionellen Pflege ist immer auf dem Boden einer dreijährigen Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege, mehrjähriger Berufserfahrung, einer zusätzliche Fachweiterbildung als Fachkrankenschwester / Fachkrankenpfleger und einer zusätzlichen theoretischen Weiterbildung im Pflegemanagement [1], verbunden. Für die stationäre und ambulante Pflege ist dies die Weiterbildung zur "verantwortlich leitenden Pflegefachkraft" mit mindestens 460h Ausbildungsvolumen. Ab „ Pflegedienstleitung" [2] ist ein Diplom einer Fachhochschule Voraussetzung.

Ein praxisrelevantes Beispiel für die Organisation der Gemeinschaftsarbeit im Krankenhaus, ist der DGF-Fachkrankenpflegestandard. [3] Dieser könnte als Rahmenstandard, unter fachspezifischer Modifizierung, auch in anderen Pflegebereichen als Leitlinie dienen. Der erste Bachelor-Studiengang zum „Intensive Care Practitioner“ ist die bundesweit erste Qualifizierungsmaßnahme für Intensivpflegepersonal auf akademischem Niveau.

Weblinks

Quellen

  1. Zusammenarbeit aller Berufsgruppen im Sinne einer hohen Patientenorientierung http://www.gesundheitberlin.de/download/Kranich.pdf
  2. Klinik Report, Apotheken Umschau 15.März 2010,11-15
  3. http://www.deutscher-pflegerat.de/dpr.nsf/0/BDAFF9C4C8F0BCBDC12576FE0049B8D9
Fachgebiete: Krankenpflege
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