Fachweiterbildung für Anästhesie und Intensivpflege
Definition
Die Fachweiterbildung für Anästhesie und Intensivpflege ist eine in der Regel zweijährige, berufsbegleitend durchgeführte Weiterbildung mit theoretischem und praktischem Unterricht sowie berufspraktischen Anteilen. Die Teilnehmer sollten fachlich motiviert sein, über eine hohe Belastungsfähigkeit und einige Berufserfahrung verfügen sowie zur Teamarbeit fähig sein.
Gesundheits- und Krankenpfleger/innen dürfen sich nach erfolgreichem Abschluss der Fachweiterbildung
- Fachgesundheits- und Krankenpfleger/in für Intensivpflege und Anästhesie,
- Fachgesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in für Intensivpflege und Anästhesie, nennen.
Hintergrund
Die Durchführung der Fachweiterbildung richtet sich nach den entsprechenden Fachweiterbildungsordnungen der Länder.[1] Auf die Fachweiterbildung aufbauend haben Fachpfleger und Fachpflegerinnen die Möglichkeit, sich für Leitungsfunktionen zu qualifizieren (z.B. Weiterbildung zur Leitung einer Station bzw. Abteilung oder Studium Pflegemanagement).
Zugangsvoraussetzungen
- Staatliche Erlaubnis (staatliche Anerkennung) zur Führung der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpfleger/in oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in bzw. der Berufsbezeichnung Krankenschwester oder Krankenpfleger oder Kinderkrankenschwester oder Kinderkrankenpfleger.
- Mindestens einjährige bis zweijährige Berufstätigkeit in den genannten Berufen nach Erteilung der staatlichen Erlaubnis zur Berufsausübung. Die bisherige Berufstätigkeit soll mindestens sechs Monate Einsatz in der Intensivpflege oder Anästhesie aufweisen. Nur nach nordrhein-westfälischem Recht bedarf es keiner Berufserfahrung, um die Weiterbildung absolvieren zu dürfen.[2]
Konzeption der Weiterbildung
Die WeiterbildungsteilnehmerInnen sollen:
- in der Lage sein, selbständig ihr Wissen anzuwenden und problemorientiert zu denken.
- Veränderungen am Patienten frühzeitig zu erkennen und die Einleitung von Maßnahmen zu ermöglichen, die eine Verschlechterung des Zustandes verhindern können.
- nicht erst auf eine Verschlechterung reagieren, sondern im Vorfeld agieren, indem sie präventiv tätig werden.
- auch nach der Weiterbildung in der Lage sein, zukünftige Entwicklungen der Pflege und Medizin schnell zu erschließen und umzusetzen.
- die pflegerischen Belange ihrer Patienten individuell zu planen.
- detaillierte Kenntnisse über die Stationsabläufe und –strukturen ihrer Abteilung haben und diese bei der individuellen Planung der Pflege berücksichtigen.
Die Ziele werden durch den theoretischen und praktischen Unterricht, die Praxisbesuche und die Betreuung durch die Praxisanleiter erreicht.
Struktur der Weiterbildung
Die Weiterbildung erfolgt als zweijähriger berufsbegleitender Lehrgang.
Die theoretische Weiterbildung umfasst ca. 780 Unterrichtsstunden á 45 Minuten (624 Std. Unterricht, 138 Std. Selbststudium) und fachpraktischen Unterricht. Der praktische Unterricht erfolgt in Form von fünf Praxisbesuchen durch die Leiterin der Weiterbildungsstätte. Der theoretische Unterricht erfolgt im Blocksystem.
Die praktische Weiterbildung unter Anleitung umfasst mindestens 1200 Stunden und erfolgt in den Abteilungen:
- Internistische/Neurologische Intensivpflege 350 Std.
- Operative Intensivpflege 350 Std.
- Anästhesie 350 Std.
- Wahlpraktika (2x2 Wochen) 150 Std.
Module Anästhesie/Intensivpflege
- Beziehungsgestaltung: 70 Std. Theorie, davon 16 Std. Selbststudium.
- Fallsteuerung: 60 Std. Theorie, davon 16 Std. Selbststudium.
- Professionelles Handeln in komplexen Pflegesituationen mit bewusstseins-, wahrnehmungs- und entwicklungsbeeinträchtigten Menschen: 80 Std. Theorie, davon 16 Std. Selbststudium.
- Professionelles Handeln in komplexen Pflegesituationen mit atmungsbeeinträchtigten Menschen: 60 Std. Theorie, davon 8 Std. Selbststudium.
- Professionelles Handeln in komplexen Pflegesituationen mit herzkreislaufbeeinträchtigten Menschen: 50 Std. Theorie, davon 8 Std. Selbststudium.
- Professionelles Handeln in komplexen Pflegesituationen mit abwehrgeschwächten und an Infektionen leidenden Menschen: 40 Std. Theorie, davon 8 Std. Selbststudium.
- Professionelles Handeln in komplexen Pflegesituationen mit bewegungsbeeinträchtigten Menschen: 40 Std. Theorie, davon 8 Std. Selbststudium.
- Professionelles Handeln in komplexen Pflegesituationen mit Menschen mit Beeinträchtigung der Ernährung, der Ausscheidung und des Stoffwechsels: 40 Std. Theorie, davon 8 Std. Selbststudium.
- Professionelles Handeln im prä-, intra- und postoperativem Umfeld: 80 Std. Theorie, davon 16 Std. Selbststudium.
- Projektmanagement: 70 Stunden Theorie, davon 10 Std. Selbststudium.
- Personalführung und -anleitung: 70 Std. Theorie, davon 14 Std. Selbststudium.
- Eigene Lernwege gestalten: 60 Std. Theorie, davon 10 Std. Selbststudium.
- Praktische Prüfung 10 Credits
- Mündliche Prüfung 10 Credits
=> 720 Std. 2100 Std. 120 Credits
Prüfung
Zur Prüfung zugelassen werden Teilnehmer, die alle 12 Module mit mindestens ausreichend bestanden haben. Die Modulprüfungen bestehen aus schriftlichen Klausuren, mündlichen Prüfungen und einer Hausarbeit sowie einer praktischen Prüfung. Die staatliche Prüfung besteht aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil (Teil A: Anästhesie/OP, Teil B: Intensivstation). Zur bestandenen Prüfung erhält man ein Zeugnis und die Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Weiterbildungsbezeichnung. Auch diese Weiterbildungsbezeichnung ist gesetzlich geschützt.
Bewerbungsverfahren
Die Zulassung zur Weiterbildung ist in der Regel bei der Leitung einer staatlich anerkannten Weiterbildungsstätte zu beantragen. Dabei sind die Zulassungsvoraussetzungen nachzuweisen. Meist wird auch ein (handgeschriebener) Lebenslauf und ein Lichtbild verlangt. Über die Zulassung entscheidet die Leitung der Weiterbildungsstätte.
Literatur
- R. Larsen: "Anästhesie und Intensivmedizin für die Fachpflege", 7. Aufl., Springer 2007. ISBN 978-3-540-72273-1
- R. Larsen: "Anästhesie und Intensivmedizin - Arbeitsbuch", Springer 2011. ISBN 978-3-642-12614-7
Quellen
- ↑ DGNI; Fachweiterbildung Intensivpflege, abgerufen am 28.4.2022
- ↑ § 4 WeiVIAPfl NRW, abgerufen am 28.4.2022