Synonym: Hygieniker und Umweltmediziner/Hygienikerin und Umweltmedizinerin
Ein/e Facharzt/Fachärztin für Hygiene und Umweltmedizin beschäftigt sich mit der Erkennung, Erfassung, Bewertung sowie Vermeidung schädlicher exogener Faktoren, welche die Gesundheit des Einzelnen oder der Bevölkerung beeinflussen. Das Gebiet umfasst auch die Unterstützung und Beratung von Ärzten und Institutionen insbesondere in der Krankenhaus- und Praxishygiene sowie der Umwelthygiene und -medizin, der Individualhygiene sowie im gesundheitlichen Verbraucherschutz.
Das Ziel der Weiterbildung ist die Erlangung der Facharztkompetenz Hygiene und Umweltmedizin nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.
Die Weiterbildungzeit beträgt 60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon
Die Weiterbildung dient dem Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren: – Analysen von Roh-, Trink-, Mineral-, Brauch-, Bade- und Abwässern, Boden- und Abfallproben einschließlich hygienisch-medizinischer Bewertung
Fachgebiete: Medizinberuf
Diese Seite wurde zuletzt am 19. November 2015 um 19:25 Uhr bearbeitet.
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