Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Definition
Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, kurz KBS, ist ein Sozialversicherungsträger. Sie gehört im Gesundheitssystem zu den Primärkassen.
Geschichte
Vor rund 750 Jahren gründeten Bergleute die ersten Knappschaften, um sich und ihre Familien sozial abzusichern. Ein wesentlicher Bestandteil war dabei die Hinterbliebenenversorgung, die damals nicht üblich war. Mit dem Bismarckschen Arbeiterversicherungsgesetz von 1883 behielt die Knappschaft ihre Eigenständigkeit. Seitdem errichtete sie an verschiedenen Orten auch Heilstätten (bzw. Sanatorien, Kurkliniken und Rehabilitationskliniken), um die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit zu fördern.
Im Rahmen der Reichsversicherungsordnung (RVO) richtete die Knappschaft den Sozialmedizinischen Dienst ein, der für die gesundheitliche Primärprävention zuständig war. Mit der Verabschiedung des Reichsknappschaftsgesetzes 1916 wurden die bis dahin regionalen Knappschaften in 16 Landesknappschaftsvereine umgewandelt. In der Zeit des Nationalsozialismus wurde die Selbstverwaltung dann, wie auch bei anderen Krankenkassen, gleichgeschaltet und unter die Kontrolle der Nationalsozialisten gestellt. Nach dem Krieg erfolgte eine Umstrukturierung, bis schließlich 1969 die Bundesknappschaft gegründet wurde.
Im Jahr 2003 errichtete die Bundesknappschaft im Auftrag des Bundesgesetzgebers die Minijob-Zentrale, die für die Abwicklung der Meldungen, Beitragsnachweise und Pauschalabgaben für alle Beteiligten im Rahmen der geringfügigen Beschäftigung zuständig ist. Im Jahr 2005 erfolgte erneut eine Umstrukturierung. Aus der Bundesknappschaft, der Bahnversicherungsanstalt und der Seemannskasse wurde die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Seit 2007 ist sie für alle Versicherten geöffnet. Die zusätzlichen Leistungen für Versicherte, die bis 2007 gewährt wurden, werden jedoch nur noch den bisherigen Versicherten gewährt.[1]
Merkmale
Die Kernkompetenz der KBS liegt in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.
Zum Verbund der Knappschaft-Bahn-See gehören u.a.:
- Kranken- und Pflegeversicherung KNAPPSCHAFT
- Rentenversicherung
- eigenes medizinisches Netzwerk
- Renten-Zusatzversicherung
- Seemannskasse
Darüber hinaus ist die Knappschaft über die Minijob-Zentrale für die Betreuung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland zuständig.
Weitere Aufgabengebiete sind:
- Arbeitgeberversicherung
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit
- Fachstelle rehapro
- Verwaltung von Förderprogrammen des Europäischen Sozialfonds (ESF) (bis 2027)
Eine Besonderheit ist der sozialmedizinische Dienst. Dieser ist ein unabhängiger Dienstleister und zuständig für die Erstellung von medizinischen Gutachten (z.B. Rentengutachten oder Begutachtung bei Arbeitsunfähigkeit).
Organe
Die Selbstverwaltungsorgane der KBS sind:
- die Vertreterversammlung
- der Vorstand
- die Versichertenberater/innen
- die Regionalausschüsse
- die Widerspruchsausschüsse der Widerspruchsstelle
Der Vorstand der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See besteht aus 18 ehrenamtlichen Mitgliedern, von denen je 9 die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite vertreten. Der Vorsitz wechselt jährlich zwischen den beiden Seiten. Die Vertreterversammlung setzt sich ebenfalls zu gleichen Teilen aus ehrenamtlichen Vertretern der Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit einem ebenfalls wechselnden Vorstand zusammen. Die Vertreterversammlung hat 30 Mitglieder.
Trivia
Die Knappschaft ist die älteste Krankenversicherung der Welt.
Einzelnachweis
- ↑ Unsere Geschichte | Knappschaft-Bahn-See | Knappschaft-Bahn-See (kbs.de), abgerufen am 06.07.2024