Seemannskasse
Definition
Die Seemannskasse ist ein weltweit tätiger Sozialversicherungsträger, der seit 2009 der Knappschaft-Bahn-See angegliedert ist. Die Hauptaufgabe liegt hierbei der sozialen Absicherung der Seefahrenden ergänzend zum deutschen Sozialversicherungssystem.
Geschichte
Die Seemannskasse wurde von der See-Berufsgenossenschaft 1974 gegründet, um den speziellen Anforderungen in der Seefahrt Rechnung zu tragen. Seit 2009 ist die Seemannskasse zusammen mit der Bahnversicherungsanstalt in die Knappschaft-Bahn-See (vormals Bundesknappschaft) integriert. Momentan (Stand 2024) zuständig ist die Regionaldirektion Hamburg.
Funktion
Die Seemannskasse gewährt seemännischen Beschäftigten oder Personen in selbständiger Tätigkeit unter bestimmten Voraussetzungen beim vorzeitigen Ausscheiden aus dem Beruf bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Überbrückungsgeld (sog. "Seemannsrente"). Nach Erreichen der Regelaltersgrenze werden ebenfalls Leistungen gewährt. Für Beschäftigte der Seefahrenden ist sie eine Pflichtversicherung. Eine freiwillige Versicherung ist nicht möglich.
Finanziert wird die Seemannskasse über Beiträge, die von versicherten Seefahrenden und den Unternehmern gezahlt werden.
Überwachung
Die Rechtsaufsicht wird vom Bundesamt für Soziale Sicherung ausgeübt.
Aufgaben sind:
- Überprüfung von Entscheidungen der Seemannskasse im Einzelfall
- Genehmigung der Satzung der Seemannskasse
Quellen
- Seemannskasse — Startseite (deutsche-flagge.de), abgerufen am 07.07.2024
- Seemannskasse - www.bundesamtsozialesicherung.de, abgerufen am 07.07.2024
- seemannskasse-infobroschuere.pdf (deutsche-flagge.de), abgerufen am 07.07.2024
- Die Seemannskasse | Knappschaft-Bahn-See | Knappschaft-Bahn-See (kbs.de), abgerufen am 07.07.2024
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