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Bundesamt für Soziale Sicherung

1. Definition

Das Bundesamt für Soziale Sicherung, kurz BAS, ist sowohl dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, als auch dem Bundesministerium für Gesundheit unterstellt und hat seinen Hauptsitz in Bonn.

2. Hintergrund

Das Bundesamt für Soziale Sicherung hieß bis zum Ende des Jahres 2019 Bundesversicherungsamt.

Es unterliegt dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, in den Bereichen der sozialen Pflegeversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung dem Bundesministerium für Gesundheit.[1]

3. Aufgaben

Das BAS beaufsichtigt die sogenannten bundesunmittelbaren Träger der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie der sozialen Pflegeversicherung. Dabei handelt es sich um Träger, deren Zuständigkeitsbereich mehr als drei Bundesländer umfasst.[2]

Weitere Aufgaben des BAS sind beispielsweise die Verwaltung des Gesundheits-, Krankenhauszukunfts- und Krankenhausstrukturfonds.

4. Quellen

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Fiona Walter
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Dr. Frank Antwerpes
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25.02.2022, 18:57
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