Beschäftigungsverbot
Englisch: employment ban
Definition
Ein Beschäftigungsverbot beschreibt das gesetzlich geregelte Verbot, einen Arbeitnehmer unter bestimmten Bedingungen zu beschäftigen.
Einteilung
Das Beschäftigungsverbot kann nach verschiedenen Gesichtspunkten eingeteilt werden:
... nach Personengruppe
- Beschäftigungsverbot nach Mutterschutzgesetz: Schwangere und Mütter dürfen keiner Tätigkeit nachgehen, welche die Gesundheit von Mutter oder Kind unverantwortbar gefährdet. Nach Ausschöpfung der Umgestaltung des Arbeitsplatzes bzw. Arbeitsplatzwechsel folgt das Beschäftigungsverbot. Das Gehalt wird weiter gezahlt. Der Mutterschutzlohn richtet sich nach dem durchschnittlichen Bruttolohn der letzten 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft.[1]
- Beschäftigungsverbot nach Jugendarbeitsschutzgesetz: Jugendliche dürfen u.a. nicht mit gefährlichen Arbeiten beschäftigt werden. Dazu zählen beispielsweise Arbeiten, die die physische und psychische Leistungsfähigkeit übersteigen oder Arbeiten mit erhöhter Unfallgefahr oder Gefahrstoffen. Zudem sind bestimmte Arbeitsbedingungen (z.B. Akkordarbeit oder Arbeit unter Tage) nicht zulässig.[2]
- Beschäftigungsverbot nach Infektionsschutzgesetz: Darunter fällt das Beschäftigungsverbot von Personen mit bestimmten Infektionskrankheiten (z.B. Salmonellose) in Berufen mit Kontakt zu Lebensmitteln.[3]
... nach aussprechender Instanz
- ärztliches Beschäftigungsverbot: z.B. darf ein Arbeitgeber eine schwangere Frau nicht weiter beschäftigen, wenn ein Arzt eine Gefährdung ihrer Gesundheit bzw. der Gesundheit des Kindes durch Ausübung einer Tätigkeit bescheinigt.
- betriebliches Beschäftigungsverbot: Beschäftigungsverbot, das vom Arbeitgeber ausgesprochen wird. Dieses hängt nicht vom Gesundheitszustand der Person, sondern von den Arbeitsbedingungen ab.
- behördliches Beschäftigungsverbot: Eine zuständige Aufsichtsbehörde kann ein Beschäftigungsverbot aussprechen, um z.B. unverantwortbare Gefährdungen in Bezug auf eine Schwangerschaft auszuschließen. Dieses hängt nicht vom Gesundheitszustand der Person, sondern von den Arbeitsbedingungen ab.
Quellen
- ↑ gesetze-im-internet.de – Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz - MuSchG), abgerufen am 09.11.2023
- ↑ gesetze-im-internet.de – Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG), abgerufen am 09.11.2023
- ↑ gesetze-im-internet.de – Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG), § 42 Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote, abgerufen am 09.11.2023
Fachgebiete:
Arbeitsmedizin
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