Advance Care Planning
Synonyme: gesundheitliche Versorgungsplanung, vorausschauende Versorgungsplanung, Vorausplanung der gesundheitlichen Versorgung
Definition
Advance Care Planning, kurz ACP, bezeichnet einen Kommunikations- und Planungsprozess in der Gesundheitsversorgung. Er unterstützt Menschen dabei, Ziele und Präferenzen für die zukünftige medizinische Behandlung und Versorgung zu klären, diese mit Angehörigen und Behandelnden zu besprechen sowie zu dokumentieren und bei Bedarf zu überprüfen.
Hintergrund
ACP entstand aus der Erkenntnis, dass Entscheidungen in akuten Krisensituationen oft unter Zeitdruck, mit unvollständigen Informationen und teilweise eingeschränkter Einwilligungsfähigkeit getroffen werden. Im Unterschied zu rein dokumentenbasierten Vorsorgeinstrumenten wie Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht versteht man ACP als fortlaufenden Prozess der Vorausplanung. Er orientiert sich an der individuellen Situation, den persönlichen Wertvorstellungen sowie am Verlauf einer Erkrankung und umfasst in der Regel mehrere Gespräche über einen längeren Zeitraum.
In vielen Gesundheitssystemen ist ACP heute als Bestandteil einer personenzentrierten Versorgung etabliert und bildet eine Schnittstelle zwischen kurativer, rehabilitativer und palliativer Behandlung.
In der Praxis hängen Qualität und Umsetzbarkeit von ACP unter anderem von der Gesprächsführungskompetenz, der Kontinuität, geeigneten Dokumentationswegen, der schnellen Verfügbarkeit der Informationen im Akutfall sowie von regionalen Versorgungsstrukturen ab. Da ACP ein dynamischer Prozess ist, müssen Inhalte überprüft und angepasst werden, wenn sich der Gesundheitszustand, die Lebensumstände oder die persönlichen Prioritäten ändern. Die Durchführung sollte daher durch speziell geschultes Personal erfolgen.[1]
Durchführung
ACP besteht in der Regel aus moderierten Gesprächen, in denen die betroffene Person ihre Prioritäten und Behandlungsziele für künftige Situationen reflektiert und mit relevanten Bezugspersonen sowie professionellen Versorgenden teilt. Der internationale Konsens betont, dass Inhalte und Tiefe an die Bereitschaft („readiness“) und die gesundheitliche Situation angepasst werden sollen und dass speziell geschulte Gesprächsbegleiter (häufig nicht-ärztlich) den Prozess unterstützen können.
In der in Deutschland nach §132g SGB V umgesetzten gesundheitlichen Versorgungsplanung wird die Durchführung ebenfalls an qualifizierte Berater geknüpft. Die Rahmenvereinbarung beschreibt den Beratungsprozess als Kombination aus Gesprächen, ggf. Fallbesprechungen und Dokumentation.
Inhalte
Gegenstand von ACP sind typischerweise die persönlichen Werte, Lebensziele und Vorstellungen, die für künftige medizinische Entscheidungen handlungsleitend sein sollen, sowie konkrete Präferenzen zu Interventionen in absehbaren Szenarien, etwa bei akuter Verschlechterung einer chronischen Erkrankung, bei Notfallsituationen oder in der letzten Lebensphase. Es sollen medizinisch-pflegerische Abläufe, Intensität und Grenzen medizinischer Maßnahmen, mögliche Notfallsituationen sowie palliative und psychosoziale Unterstützungsangebote besprochen werden.
Umsetzung
Ein ACP-Prozess kann, muss aber nicht, in Dokumente münden. Es wird empfohlen, Präferenzen zu dokumentieren und regelmäßig zu überprüfen, wenn dies für die Umsetzung hilfreich ist.
Im deutschen Setting wird die Bedeutung der Dokumentation und Vernetzung besonders hervorgehoben. In der Praxis können dabei unterschiedliche Formate eine Rolle spielen (z.B. Wertanamnese, Patientenverfügung, Notfallbogen/Krisenplan oder Behandlungsplan), wobei die konkrete Ausgestaltung von Einrichtung, Zielgruppe und regionalen Strukturen abhängt.
Abgrenzung
ACP ist nicht gleichzusetzen mit einer Patientenverfügung oder einer Vorsorgevollmacht, obwohl diese im Rahmen von ACP thematisiert oder aktualisiert werden können. Patientenverfügungen sind primär rechtliche Willenserklärungen für bestimmte Behandlungssituationen. ACP ist demgegenüber ein kommunikativer Prozess, der auch dann sinnvoll sein kann, wenn am Ende kein formales Dokument steht oder bestehende Dokumente lediglich besser in Versorgungspfade eingebunden werden. Im deutschen SGB V ist zudem zwischen der allgemeinen Idee von ACP und der spezifischen Leistungsform "gesundheitliche Versorgungsplanung" zu unterscheiden, die an definierte Settings und Anforderungen gebunden ist. Allerdings ist die Anwendung von ACP als Grundlage ausdrücklich durch das Bundesgesundheitsministerium anerkannt.[2]
Weblinks
Literatur
- Jox, Krones, Marckmann, in der Schmitte (Hrsg.): Praxisbuch Advance Care Planning, 2025, Stuttgart, Kohlhammer
Quellen
- ↑ ACP Deutschland: Dokumentation. Zuletzt abgerufen am 12.01.2026
- ↑ Bundesministerium für Gesundheit: Förderung der Umsetzung des §132g SGB V gemäß HPG, zuletzt abgerufen am 12.01.2026