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Das Medizinlexikon zum Mitmachen.

Transplantation

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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Synonym: Verpflanzung, Übertragung

1. Definition [bearbeiten]

Mit dem Begriff Transplantation bezeichnet man die Übertragung bzw. Verpflanzung von lebenden Zellen, Geweben, Organen oder Organteilen von einem Spender (Donor) zu einem Empfänger (Host).

2. Einteilung [bearbeiten]

2.1. ...nach der Herkunft des Spenderorgans [bearbeiten]

2.2. ...nach der Spender-Empfänger-Beziehung [bearbeiten]

2.3. ...nach der Übereinstimmung von Explantations- und Transplantationsort [bearbeiten]

2.4. ...nach der Funktion des Transplantats [bearbeiten]

3. Juristischer Hintergrund [bearbeiten]

Das am 01.12.1997 in Kraft getretene Transplantationsgesetz regelt in Deutschland die juristische Seite der Organtransplantation. Rechtlich erlaubt sind Organentnahmen von Verstorbenen (postmortale Transplantation) und von lebenden Personen (Lebendspende). Der Organhandel, d.h. die Bezahlung des Spenders oder dessen Angehöriger, ist gesetzlich verboten. Transplantationen werden nur in zertifizierten Transplantationszentren durchgeführt.

4. Transplantationsnachsorge [bearbeiten]

1. Unmittelbar postoperative Phase

CAVE: hyperakute Transplantatabstoßung und frühe akute Transplantatabstoßung

2. Frühe Phase: Die ersten Monate nach der Transplantation

CAVE: akute Transplantatabstoßung

3. Späte Phase: Gesamte Funktionsdauer des Transplantats

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