Klinischer Abschnitt
Synonyme: klinische Ausbildung, Klinik
Definition
Als klinischen Studienabschnitt bezeichnet man die Zeit nach Bestehen des 1. Abschnitts der ärztlichen Prüfung (Physikum) bis zum Beginn des Praktischen Jahres(PJ) im Medizinstudium. Er erstreckt sich vom 5. bis zum 10. Semester (teilweise auch als 1. - 6. "Klinisches" bezeichnet)
Lerninhalte
Ziel des klinischen Studienabschnitts ist es, dem Studenten die einzelnen klinischen Fächer näher zu bringen und ihn darin sowohl theoretisch als auch praktisch auszubilden. Man sieht somit alle Fächer einmal im Studium zumindest theoretisch und kann dadurch einen Einblick in die verschiedenen Fachbereiche gewinnen. So soll erreicht werden, dass der angehende Arzt Kenntnisse in vierlerlei Bereichen hat, also ein breites ärztliches "Grundwissen".
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Studienbeginn: Modellstudiengang | Studienorte | Stiftung für Hochschulzulassung | Numerus Clausus | Medizinertest | Wartezeit
Studienverlauf: Vorklinik | Pflegepraktikum | 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung | Klinischer Abschnitt | Famulatur | 2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung | Praktisches Jahr | 3. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung | Approbation | Promotion
Fächer
Dabei gibt es Klinische- , Querschnitts- und Wahlfächer.
Klinische Fächer
Hierunter versteht man die klassischen Fachdisziplinen:
- Allgemeinmedizin
- Anästhesiologie
- Arbeitsmedizin und Sozialmedizin
- Augenheilkunde
- Chirurgie
- Dermatologie und Venerologie
- Frauenheilkunde, Geburtshilfe
- Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
- Humangenetik
- Hygiene, Mikrobiologie und Virologie
- Innere Medizin
- Kinderheilkunde
- Klinische Chemie und Laboratoriumsdiagnostik
- Neurologie
- Orthopädie
- Pathologie
- Pharmakologie und Toxikologie
- Psychiatrie und Psychotherapie
- Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
- Rechtsmedizin
- Urologie
Querschnittsfächer
Dazu gehören Bereiche wie z.B. bildgebende Verfahren oder die Notfallmedizin. Diese spielen in verschiedenen Fachdisziplinen eine Rolle und lassen sich somit keinem Fach genau zuordnenen.
Wahlfächer
Zusätzlich muss im Zeitraum des klinischen Abschnitts ein Wahlfach absolviert werden. Je nach Ausstattung einzelner Abteilungen kann das Angebot an Wahlfächern schwanken, teilweise warten hier jedoch einige "Leckerbissen" auf die Studenten, also interessante Themen und Einblicke, die sich sonst nur schwer machen lassen.
Im Gegensatz zum vorklinischen Studienabschnitt werden die Leistungen in den einzelnen Fächern benotet.
Diese Noten erscheinen auf den Scheinen sowie auf dem Notenzettel der ärztlichen Prüfung, werden allerdings nicht in die Berechnung der Note der ärztlichen Prüfung einbezogen.
Die genaue Liste der Fächer findet sich in §27 der ärztlichen Approbationsordnung.
Praktika / Famulaturen
Während des klinischen Abschnitts sind in den vorlesungsfreien Zeiten 4 Monate Famulatur zu absolvieren. Der Begriff Famulatur leitet sich vom lateinischen Wort Famulus ab, was soviel wie Gehilfe oder Diener bedeutet, man versteht darunter allerdings im Allgemeinen ein ärztliches Praktikum.
Dabei ist in der ÄAPO geregelt, dass 2 Monate Famulatur in einem Krankenhaus absolviert werden müssen, 1 Monat in einer ambulanten Einrichtung, sowie 1 "Wunsch"monat, bei dem man selbst entscheiden kann, ob ambulante oder stationäre Einrichtung. Wichtig ist bei den Famulaturen die Rücksprache mit dem zuständigen Landesprüfungsamt. So ist es teilweise unterschiedlich, wie eine Famulatur anerkannt wird, wie z.B. bei einem Praktikum in einer radiologischen Abteilung. Die Mindeszeit einer Famulatur beträgt normalerweise einen Monat, teilweise haben die Landesprüfungsämter jedoch im Einzelnen unterschiedliche Regelungen. Frühzeitiges Informieren beugt hier späterem Ärger bei der Anerkennung der Famulatur vor.
Grundsätzlich ist die Ableistung von Famulaturen auch im Ausland möglich, es empfiehlt sich rechtzeitiges Bewerben und eine gewisse Eigeninitiative.
Eine Plattform, auf der man Bewertungen von Famulaturen nachlesen und selbst eintragen kann, findet man hier.