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Approbation

von lateinisch: approbare - anerkennen
Synonym: Bestallung
Englisch: licensure

Definition [bearbeiten]

Als Approbation bezeichnet man die Genehmigung zur Berufsausübung, die entsprechend den Approbationsordnungen an Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Tierärzte erteilt wird. Für Ärzte kann z.B. die Approbation nur nach erfolgreich abgeschlossenem Studium (12 Semester) und bestandener ärztlicher Prüfung ausgesprochen werden.

Die Zahl der erteilten Approbationen entspricht der Zahl der in einem Kalenderjahr die Berufsausbildung abschließenden Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Tierärzte, die eine Tätigkeit in ihrem Beruf anstreben.

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Fachgebiete: Medizinstudium

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Christina Selch schreibt seit dem 19.06.2007 im Flexikon, hat bereits 101 neue Artikel publiziert und 51 Artikeldetails verbessert.

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