1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
Synonyme: 1.ÄP, Physikum
Inhaltsverzeichnis |
1 Definition [bearbeiten]
Als 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung wird das erste Staatsexamen im Medizinstudium bezeichnet und erfolgt nach dem Abschluss des vorklinischen Abschnittes. Voraussetzung zur Teilnahme sind mindestens vier Semester Studium im vorklinischen Abschnitt und das Bestehen aller Scheine der Vorklinik inklusive Wahlfach. Das erfolgreiche Bestehen der 1. Ärztlichen Prüfung ist die Voraussetzung für die Aufnahme in den klinischen Abschnitt des Studiums, welcher wiederum mit dem zweiten Staatsexamen, dem 2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, endet. Die Prüfungsbedingungen für den 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung sind in Deutschland in der Approbationsordnung für Ärzte geregelt. Die Prüfung findet immer nach einer Regelstudienzeit von vier Semestern statt und besteht aus einem schriftlichen und einen mündlichen Teil. Die Prüfungsinhalte werden durch den Gegenstandskatalog für den 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (GK1) definiert.
2 Ablauf [bearbeiten]
2.1 Anmeldung zur Prüfung [bearbeiten]
Um an der Prüfung teilnehmen zu können, muss sich jeder Studierende beim jeweiligen Landesprüfungsamt anmelden. Das zuständige Landesprüfungsamt ist immer in der gleichen Stadt wie die jeweilige Universität, an der man immatrikuliert ist. Um sich für die Prüfung anmelden zu können, müssen beim Landesprüfungsamt die der Personalausweis, Geburtsurkunde, die Stammdatenblätter beziehungsweise die Studienbescheinigungen, welche eine Studienzeit von mindestens vier Semestern bestätigen, eine Bescheinigung über den großen Erste-Hilfe-Schein, welcher beim Roten Kreuz absolviert werden kann, das Abiturzeugnis beziehungsweise eine Kopie und alle geforderten Scheine der Vorklinik inklusive Wahlfach. Es können sich zum Beispiel zwei oder drei Studenten zusammen anmelden, um auch zusammen zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden. Nach Anmeldung beim Landesprüfungsamt erhält man eine Bestätigung zur Anmeldung, mit der jeder Studierende einige Wochen vor Beginn des Physikums seine Einladung abholen kann. Die Anmeldung zur Prüfung kann aber auch an den Wohnort zugeschickt werden. In der Einladung stehen der Termin und der Prüfungsort für den schriftlichen Teil und der Termin und die jeweiligen Prüfer für den mündlichen Termin.
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Studienverlauf: Vorklinik | Pflegepraktikum | Physikum | Klinischer Abschnitt Famulatur | Promotion | Praktisches Jahr | Hammerexamen | Approbation
2.2 Schriftlicher Teil [bearbeiten]
Der schriftliche Teil wird in Form einer deutschlandweit einheitlichen Prüfung durchgeführt, dies bedeutet, dass an jeder Universität die schriftliche Prüfung am gleichen Tag erfolgt und auch die Prüfung selbst an jeder Universität exakt die gleiche schriftliche Prüfung ist. Die schriftliche Prüfung wird vom IMPP organisiert und auch überwacht. Er besteht aus 320 Multiple-Choice-Fragen, die sich aus folgenden Fächern zusammensetzen:
- Anatomie und Biologie (100 Fragen)
- Physiologie und Physik (80 Fragen)
- Chemie und Biochemie (80 Fragen)
- Psychologie und Soziologie (60 Fragen)
Die Prüfung findet an zwei Tagen statt, an denen die Studenten jeweils vier Stunden Zeit für das Durcharbeiten und die Beantwortung von jeweils 160 Fragen haben. Am ersten Tag werden die Fächer Physik, Physiologie, Chemie und Biochemie geprüft. Am zweiten Tag werden jeweils die Fächer Anatomie, Biologie, Soziologie und Psychologie geprüft. Die Bestehensgrenze liegt bei zirka 60 %, also bei 320 Fragen liegt die Bestehensgrenze ungefähr bei 192 Fragen, welche korrekt beantwortet werden müssen.
2.3 Mündlicher Teil [bearbeiten]
Auf den schriftlichen Teil folgt die mündliche Prüfung. Der mündliche Teil umfasst nach der neuen Approbationsordnung die Fächer Anatomie, Physiologie und Biochemie. Es gibt mittlerweile keine Möglichkeit mehr, die mündliche Prüfung in Soziologie/ Psychologie zu absolvieren, da dieses Fach noch Bestandteil der alten Approbationsordnung war. Der mündliche Teil wird von den jeweiligen Dozenten der jeweiligen Fachbereiche der Universität abgehalten, an welcher der Medizinstudent immatrikuliert ist. Die mündliche Prüfung kann einzeln oder zu zweit, jedoch maximal in Dreiergruppen stattfinden und besteht aus einem etwa 20-30minütigen Prüfungsgespräch pro Fach mit dem jeweiligen Dozenten. Die mündliche Prüfung beginnt meist mit dem Begutachten der histologischen Präparate. Die Studenten bekommen mindestens zwei Präparate zugewiesen, welche sie unter dem Mikroskop erkennen müssen. Dafür haben die Studenten bis zu 30 Minuten Zeit. Danach beginnt die eigentliche mündliche Prüfung. Welches Fach zuerst geprüft wird, ist von Universität zu Universität verschieden. Die Prüfung kann abhängig von der Anzahl der Prüflinge und den einzelnen Prüfungsgesprächen zwischen einer und vier Stunden dauern.
3 Zusätzliche Informationen [bearbeiten]
Der schriftliche und mündliche Teil können separat bestanden werden. Wer also den schriftlichen Teil beim ersten Versuch nicht besteht, kann den mündlichen bestehen und muss im nächsten Anlauf nur noch die schriftliche Prüfung nachholen. Insgesamt können jeweils der schriftliche und der mündliche Teil nur dreimal absolviert werden. Bei Nichtbestehen nach dem dritten Versuch ist der betroffenen Student deutschlandweit für das Medizinstudium gesperrt und darf die erste ärztliche Prüfung nicht mehr wiederholen. Auch wenn der Student nochmal an einer anderen Universität in Deutschland das Studium beginnt und alle Scheine nochmal neu absolviert, ist diese Sperre gültig. Der 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung trägt zu einem Drittel, der 2. Abschnitt der ärztlichen Prüfung zu zwei Dritteln zur späteren Examensgesamtnote bei.
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