Das Medizinlexikon zum Medmachen
Mach Med! Korrigiere Fehler und verbessere Artikel
Mach Med!
Korrigiere Fehler und
verbessere Artikel
Jetzt starten

Hebamme

von althochdeutsch: Hevianna - Ahnin/Großmutter, die das Neugeborene aufhebt
Synonyme: Entbindungshelfer, Entbindungspfleger
Englisch: midwife

Inhaltsverzeichnis

1 Definition [bearbeiten]

Hebamme ist die Berufsbezeichnung für Frauen, die schwangere Frauen vor, während und nach der Geburt betreuen. Männer, die diesen Beruf ausüben, werden Entbindungshelfer bzw. Entbindungspfleger genannt. Der Beruf kann angestellt auf der Entbindungsstation einer Klinik ausgeübt werden oder selbständig in eigener Praxis.

2 Geschichte [bearbeiten]

Das erste Hebammenlehrbuch wurde um 117 n. Chr. verfasst in der heutigen Türkei verfasst. In der frühen Neuzeit wurden Frauen, die als Geburtshelferinnen tätig waren, oft als Hexen verdächtigt. 1310 mussten Frauen getauft sein, um als Hebamme tätig zu sein. 1451 wurde in Regensburg die erste Hebammenverordnung verfasst, die 40 Jahre später durch die Ulmer Hebammenordnung abgelöst wurde. In dieser wurde erstmals die Zulassung zur Hebamme durch eine Prüfung ihrer Kentnisse durch einen Arzt geregelt. 1890 fand in Berlin der erste Hebammentag mit 900 Teilnehmerinnen statt.

3 Aufgaben [bearbeiten]

In das Aufgabengebiet einer Hebamme gehören drei große Aufgabenfelder:

  • Schwangerenvorsorge: Hier ist die Hebamme genauso qualifiziert wie ein Gynäkologe. Das bedeutet, sie kann die Schwangerschaft feststellen, den Mutterpass austellen und weitere Beratung liefern.
  • Geburtshilfe: Die Hebamme leitet eine Geburt selbstständig. Dazu braucht - sofern die Hebamme Risiken ausgeschlossen hat - kein Arzt anwesend sein. Umgekehrt ist ein Arzt gesetzlich verpflichtet - sofern es zeitlich möglich und angemessen ist - eine Hebamme hinzuziehen.
  • Wochenbettbetreuung: Nach der Geburt betreut die Hebamme die Wöchnerin selbstständig und gibt Hilfestellung bei Fragen zum Stillen, Füttern und zur Pflege des Neugeborenen.

4 Links [bearbeiten]

Gesetz über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers (Hebammengesetz - HebG) : [1]

Tags: ,

Fachgebiete: Geburtshilfe

Um diesen Artikel zu kommentieren, melden Sie sich bitte an.

Letzte Autoren des Artikels:

userImage

Bettina Beutler

Mitarbeiterin von DocCheck

userImage

Kurt Wanka

Anästhesiepfleger

8 Wertungen (4.25 ø)
Teilen

1.231 Aufrufe

userImage

Nadine Feyer schreibt seit dem 11.06.2011 im Flexikon, hat bereits 71 neue Artikel publiziert und 56 Artikeldetails verbessert.

Autor werden

Das Flexikon enthält bereits 37.973 Artikel - jetzt mitmachen & weitersagen!