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Das Medizinlexikon zum Mitmachen.

Arzt

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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von altgriechisch; ἀρχίατρος ("archiatros") - Heiler
Englisch: physician

1. Definition [bearbeiten]

Ein Arzt bzw. eine Ärztin ist eine Person, die sich beruflich mit der Vorbeugung (Prävention), Erkennung (Diagnose) und Behandlung (Therapie) von Krankheiten beschäftigt.

Für die Ausübung des Arztberufes ist eine Approbation nötig, die üblicherweise staatlichen Vorgaben und internationalen Standards (beispielsweise im Bezug auf ethische Handlungsweisen) folgt.

siehe auch: Arztrolle nach Parsons

2. Einteilung [bearbeiten]

Der Arztberuf hat viele verschiedene Ausprägungen und lässt sich nach verschiedenen Gesichtspunkten weiter einteilen.

2.1. ...nach Position (Klinik) [bearbeiten]

2.2. ...nach Weiterbildung [bearbeiten]

2.3. ...nach Tätigkeitsfokus [bearbeiten]

2.4. ...nach Zulassungsstatus [bearbeiten]

3. Voraussetzungen [bearbeiten]

In Deutschland ist ein abgeschlossenes Studium der Humanmedizin die Voraussetzung für die Ausübung des Arztberufs. Das Medizinstudium dauert in der Regel 6 Jahre und wird durch eine bundesweit einheitliche Approbationsordnung geregelt, welche die Inhalte der Ausbildung in den einzelnen Fächern und die Art der Prüfungen verbindlich festlegt. Das Studium schließt mit dem Staatsexamen ab.

4. Pflichtmitgliedschaften [bearbeiten]

Jeder Arzt ist in Deutschland Pflichtmitglied einer regionalen Ärztekammer (Landesärztekammer). Zur Behandlung von GKV-Versicherten benötigt der Arzt zusätzlich eine Kassenzulassung oder - im Krankenhaus - eine Ermächtigung. Er ist dann auch Pflichtmitglied einer regionalen Kassenärztlichen Vereinigung.

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