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Krankenkasse

Definition [bearbeiten]

Als Krankenkassen bezeichnet man in Deutschland Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung, die nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches V Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind. Krankenkassen sind Teil der Sozialversicherung.

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Fachgebiete: Gesundheitswesen

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Kurt Wanka schreibt seit dem 17.08.2012 im Flexikon, hat bereits 125 neue Artikel publiziert und 323 Artikeldetails verbessert.

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