Weiterbildungsstätte: Unterschied zwischen den Versionen

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Der für die Weiterbildung verantwortliche Arzt der Einrichtung muss eine [[Weiterbildungsermächtigung]] besitzen. Sie wird ebenfalls durch die Ärztekammer erteilt.
Der für die Weiterbildung verantwortliche Arzt der Einrichtung muss eine [[Weiterbildungsermächtigung]] besitzen. Sie wird ebenfalls durch die Ärztekammer erteilt.
[[Fachgebiet:Gesundheitswesen]]
[[Tag:Berufsentwicklung]]

Aktuelle Version vom 10. Juli 2019, 17:54 Uhr

Definition

Eine Weiterbildungsstätte ist eine medizinische Einrichtung (z.B. eine Klinik), in der ein Arzt eine Weiterbildung zum Facharzt absolviert oder eine Zusatzbezeichnung erwirbt.

Hintergrund

Die Zulassung einer Einrichtungen als Weiterbildungsstätte erfolgt durch die zuständige Ärztekammer. Als ärztliche Weiterbildungsstätten kommen u.a. in Betracht:

Der für die Weiterbildung verantwortliche Arzt der Einrichtung muss eine Weiterbildungsermächtigung besitzen. Sie wird ebenfalls durch die Ärztekammer erteilt.