Verordnung: Unterschied zwischen den Versionen
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* [[Erstverordnung]]: Erste Verordnung zu einer bestimmten [[Diagnose]] bei einem Patienten | |||
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Löst die Erstverordnung durch ihre [[Nebenwirkung|Nebenwirkungen]] eine Folgeverordnung aus, spricht man von einer [[Verordnungskaskade]]. | |||
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Aktuelle Version vom 3. Februar 2025, 16:32 Uhr
Definition
Als Verordnung bezeichnet man in der Medizin den ärztlichen Akt der Festlegung einer therapeutischen Maßnahme für einen Patienten bzw. im übertragenen Sinn die Therapiemaßnahme selbst.
Die Verordnung ist an keine bestimmte Form gebunden, sondern kann als konkrete Verhaltensempfehlung ("Ich verordne Ihnen mehr Bewegung") oder als Rezept auftreten. In der medizinischen Alltagssprache wird "Verordnung" jedoch häufig als Synonym für "Rezept" verwendet.
Einteilung
Im Rahmen der Verordnung von Gesundheitsleistungen zu Lasten der GKV werden Verordnungen weiter differenziert in:
- Erstverordnung: Erste Verordnung zu einer bestimmten Diagnose bei einem Patienten
- Folgeverordnung: Jede weitere Verordnung zur Behandlung derselben Diagnose
Löst die Erstverordnung durch ihre Nebenwirkungen eine Folgeverordnung aus, spricht man von einer Verordnungskaskade.
Diskussion
Der Begriff "Verordnung" hat historisch gesehen einen imperativen Charakter, der auf einer hierarchischen Sicht der Arzt-Patienten-Beziehung basiert. In der modernen Dienstleistungsbeziehung zwischen Arzt und Patient entspricht die Verordnung heute eher einer Empfehlung als einer Anweisung. Die Einhaltung der Verordnung ist abhängig von der Patientencompliance bzw. Adherence.