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Als '''Verordnung''' bezeichnet man in der [[Medizin]] den ärztlichen Akt der Festlegung einer [[Therapie|therapeutischen]] Maßnahme für einen [[Patient]]en bzw. im übertragenen Sinn die Therapiemaßnahme selbst. Die Verordnung ist an keine bestimmte Form gebunden, sondern kann in Form einer konkreten Verhaltensempfehlung ("Ich verordne Ihnen mehr Bewegung") oder eines [[Rezept]]s geschehen.
Als '''Verordnung''' bezeichnet man in der [[Medizin]] den ärztlichen Akt der Festlegung einer [[Therapie|therapeutischen]] Maßnahme für einen [[Patient]]en bzw. im übertragenen Sinn die Therapiemaßnahme selbst.  


In der medizinischen Alltagssprache wird Verordnung häufig als Synonym für [[Rezept]] verwendet.
Die Verordnung ist an keine bestimmte Form gebunden, sondern kann als konkrete Verhaltensempfehlung ("Ich verordne Ihnen mehr Bewegung") oder als [[Rezept]] auftreten. In der medizinischen Alltagssprache wird "Verordnung" jedoch häufig als Synonym für "Rezept" verwendet.


==Hintergrund==
==Einteilung==
Der Begriff "Verordnung" hat historisch gesehen einen imperativen Charakter, der auf einer hierarchischen Sicht des [[Arzt-Patienten-Verhältnis]]ses basiert. In der modernen Dienstleistungsbeziehung zwischen Arzt und Patient hat die Verordnung heute eher den Charakter einer Empfehlung als einer Anweisung. Die Einhaltung der Verordnung ist abhängig von der [[Patientencompliance]] bzw. [[Adherence]].
Im Rahmen der Verordnung von Gesundheitsleistungen zu Lasten der [[GKV]] werden Verordnungen weiter differenziert in:
* [[Erstverordnung]]: Erste Verordnung zu einer bestimmten [[Diagnose]] bei einem Patienten
* [[Folgeverordnung]]: Jede weitere Verordnung zur Behandlung ''derselben'' Diagnose
Löst die Erstverordnung durch ihre [[Nebenwirkung|Nebenwirkungen]] eine Folgeverordnung aus, spricht man von einer [[Verordnungskaskade]].
 
==Diskussion==
Der Begriff "Verordnung" hat historisch gesehen einen imperativen Charakter, der auf einer hierarchischen Sicht der [[Arzt-Patienten-Beziehung]] basiert. In der modernen Dienstleistungsbeziehung zwischen Arzt und Patient entspricht die Verordnung heute eher einer Empfehlung als einer Anweisung. Die Einhaltung der Verordnung ist abhängig von der [[Patientencompliance]] bzw. [[Adherence]].
[[Fachgebiet:Allgemeinmedizin]]
[[Fachgebiet:Allgemeinmedizin]]
[[Fachgebiet:Terminologie]]
[[Fachgebiet:Terminologie]]
[[Tag:Behandlung]]
[[Tag:Behandlung]]
[[Tag:Therapie]]
[[Tag:Therapie]]

Aktuelle Version vom 3. Februar 2025, 16:32 Uhr

Definition

Als Verordnung bezeichnet man in der Medizin den ärztlichen Akt der Festlegung einer therapeutischen Maßnahme für einen Patienten bzw. im übertragenen Sinn die Therapiemaßnahme selbst.

Die Verordnung ist an keine bestimmte Form gebunden, sondern kann als konkrete Verhaltensempfehlung ("Ich verordne Ihnen mehr Bewegung") oder als Rezept auftreten. In der medizinischen Alltagssprache wird "Verordnung" jedoch häufig als Synonym für "Rezept" verwendet.

Einteilung

Im Rahmen der Verordnung von Gesundheitsleistungen zu Lasten der GKV werden Verordnungen weiter differenziert in:

Löst die Erstverordnung durch ihre Nebenwirkungen eine Folgeverordnung aus, spricht man von einer Verordnungskaskade.

Diskussion

Der Begriff "Verordnung" hat historisch gesehen einen imperativen Charakter, der auf einer hierarchischen Sicht der Arzt-Patienten-Beziehung basiert. In der modernen Dienstleistungsbeziehung zwischen Arzt und Patient entspricht die Verordnung heute eher einer Empfehlung als einer Anweisung. Die Einhaltung der Verordnung ist abhängig von der Patientencompliance bzw. Adherence.