nach dem deutschen Arzt Ernst Heinrich Weber (1795-1878)
Der Weber-Versuch ist ein schnell durchführbarer, klinisch orientierender Hörtest mithilfe einer Stimmgabel.
Im Weber-Versuch wird die Kopfknochenleitung eines mittels Stimmgabel erzeugten Tons geprüft. Dazu wird eine schwingende Stimmgabel auf die Mitte des Kopfes aufgesetzt. Der Patient wird nun gefragt, ob und in welchem Ohr der Ton lauter gehört wird.
Der Weber-Versuch erlaubt durch seine korrekte Interpretation im Zusammenhang mit dem Rinne-Versuch eine orientierende Zuordnung der Art einer Schwerhörigkeit.
Ein normalhöriger bzw. ein gleichseitig gleich schwerhöriger Patient hört den Ton der Stimmgabel nach dem Aufsetzen auf den Schädel mit beiden Ohren gleich laut. Pathologisch ist also eine Lateralisation im Weber-Versuch.
Bei einer bestehenden Schallleitungsschwerhörigkeit wird der Ton im betroffenen Ohr lauter gehört.
Besteht eine Schallempfindungsschwerhörigkeit, wird der Ton im nicht betroffenen (also gesunden) Ohr besser gehört.
Nach der Schallleitungstheorie von Mach ist bei einer Schallleitungsschwerhörigkeit die Ableitung des Schalls vom Innenohr über die Gehörknöchelchenkette gestört, sodass der über Knochenleitung am Innenohr ankommende Schall bei vorliegender Störung des Mittelohrs dort "gefangen" bleibt und nicht - wie auf der gesunden Seite - weitergeleitet wird.
Fachgebiete: Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde
Diese Seite wurde zuletzt am 12. Januar 2021 um 19:00 Uhr bearbeitet.
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