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Wartezeit (Veterinärmedizin)

Englisch: waiting period

1. Definition

Die Wartezeit gibt z.B. im Falle einer Umwidmung an, wie lange nach der Gabe eines Arzneimittels mit dem Verzehr des Tierprodukts gewartet werden muss.

2. Hintergrund

Die Wartezeit beträgt für essbares Gewebe (Fleisch) mindestens 28 Tage und für Eier und Milch mindestens 7 Tage.

Die Wartezeit wird so lange eingehalten, bis eine Gefährdung der Verbrauchergesundheit durch Arzneimittelrückstände ausgeschlossen werden kann. Im Falle der Behandlung einer Mastgeflügelherde dürfen beispielsweise nur solche Therapeutika eingesetzt werden, deren Wartezeit nach Behandlungsende bis zum Schlachttermin abgelaufen ist.

Stichworte: Lebensmittelhygiene
Fachgebiete: Veterinärmedizin

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Mag. med. vet. Viktoria Hofbauer
Student/in der Tiermedizin
Bijan Fink
Arzt | Ärztin
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Letzter Edit:
21.03.2024, 09:01
356 Aufrufe
Nutzung: BY-NC-SA
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