Wartezeit (Veterinärmedizin)
Englisch: waiting period
Definition
Die Wartezeit gibt z.B. im Falle einer Umwidmung an, wie lange nach der Gabe eines Arzneimittels mit dem Verzehr des Tierprodukts gewartet werden muss.
Hintergrund
Die Wartezeit beträgt für essbares Gewebe (Fleisch) mindestens 28 Tage und für Eier und Milch mindestens 7 Tage.
Die Wartezeit wird so lange eingehalten, bis eine Gefährdung der Verbrauchergesundheit durch Arzneimittelrückstände ausgeschlossen werden kann. Im Falle der Behandlung einer Mastgeflügelherde dürfen beispielsweise nur solche Therapeutika eingesetzt werden, deren Wartezeit nach Behandlungsende bis zum Schlachttermin abgelaufen ist.
Fachgebiete:
Veterinärmedizin
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