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Vergleichspräparat

1. Definition

Ein Vergleichspräparat ist ein Arzneistoff, der im Rahmen einer klinischen Prüfung gegen das eigentliche Prüfpräparat getestet wird, um die relative Wirksamkeit und Verträglichkeit des Prüfpräparats zu beurteilen. Bei Vergleichspräparaten kann es sich um zugelassene Arzneimittel oder um Placebos handeln.

Fachgebiete: Pharmakologie

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Dr. Frank Antwerpes
Arzt | Ärztin
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Letzter Edit:
07.02.2018, 11:39
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Nutzung: BY-NC-SA
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