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Wirksamkeit

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1. Definition

Als Wirksamkeit bezeichnet man in der Medizin und Pharmakologie die Fähigkeit eines Verfahrens oder einer Substanz, kausal eine - meist vorab definierte - Veränderung hervorzurufen. Die Veränderung kann einzelne biochemische Abläufe, Zellen, Gewebe oder ganze Organismen betreffen. Bezieht sich die Wirksamkeit auf ein therapeutisches Verfahren, spricht man von therapeutischer Wirksamkeit.

2. Hintergrund

Die Wirksamkeit von Arzneistoffen muss vor ihrer Zulassung durch pharmakologische und klinische Studien belegt werden. Dabei definiert man bestimmte Endpunkte, z.B. die Reduktion der Mortalität an einer Erkrankung. Die Wirksamkeit eines Arzneistoffs gilt dadurch als belegt, dass er einen bestimmten Endpunkt erreicht. Neue nicht-medikamentöse medizinische Verfahren müssen sich ebenfalls der Überprüfung durch Vergleichstudien stellen, um wissenschaftliche Anerkennung zu finden.

Stichworte: Wirkung
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27.08.2023, 19:05
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