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Vaterschaftstest

1. Definition

Der Vaterschaftstest ist eine molekulargenetische Untersuchung zum Nachweis der Vaterschaft. Er ist der häufigste Anwendungsfall des Abstammungsgutachtens.

2. Hintergrund

Das individuelle Genom setzt sich zu 50% aus mütterlicher und 50% väterlicher DNA zusammen, dabei machen die nicht-codierenden Bereiche ca. 98% aus, die codierenden Gene stellen einen relativ geringen Anteil dar. Vaterschaftstests machen sich Sequenzen der nicht-codierenden Bereiche zunutze, d.h. kurze Folgen von DNA-Reihungen die sich wiederholen, sog. Short Tandem Repeats (STR). STR-Abschnitte unterscheiden sich in ihrer Länge und sind eindeutige Merkmale, ähnlich einem Fingerabdruck, welche - mit Ausnahme eineiiger Zwillinge - einen Menschen identifizieren können. Daher hat sich auch der Begriff "genetischer Fingerabdruck" etabliert.

3. Untersuchung

3.1. Material

Praktisch jedes Körpergewebe eignet sich als Probe, am gebräuchlichsten sind aufgrund der unproblematischen Gewinnung Blutproben oder Abstriche der Mundschleimhaut. Bei Verstorbenen können sich auch DNA-Spuren von Zahnprothesen, Hörhilfen oder Kopf-/Barthaare (mit Wurzel) zur Probengewinnung eignen.

3.2. Analyseverfahren

Bei einem Vaterschaftstest werden zwischen 15 und 40 DNA-Markern analysiert. Die gewonnene DNA selbst ist in so geringer Menge vorhanden, dass eine Vervielfältigung notwendig ist. Das geschieht mit Hilfe der Polymerase-Kettenreaktion (PCR), mit der innerhalb kurzer Zeit Kopien der STR zur Verfügung stehen, die an einen Farbstoff gebunden werden. Anschließend erfolgt eine Gelelektrophorese, mit der die Länge der DNA-Abschnitte ermittelt werden kann.

3.3. Auswertung

Die Analyseergebnisse von Vater, Kind und evtl. der Mutter allein haben keine Aussagekraft ohne statistische Auswertung mit speziellen Programmen. Letztlich kann eine Vaterschaft zu 100% ausgeschlossen werden oder die Wahrscheinlichkeit einer Vaterschaft (in %) angegeben. Eine definitive Vaterschaft kann nicht bestätigt werden, jedoch gilt eine hohe Wahrscheinlichkeit ("99,9%") als "praktisch erwiesene" Vaterschaft.

4. Rechtliche Situation

Ein Test ohne Wissen und schriftliches Einverständnis aller beteiligten Parteien (möglichst Kind, Vater und Mutter) ist seit dem 01.02.2012 in Deutschland ordnungswidrig und wird entsprechend geahndet. Ist das Kind minderjährig, liegt die Entscheidung über das Einverständnis beim Erziehungsberechtigten oder dem Jugendamt.

Ein pränataler Vaterschaftstest ist nach deutschem Recht nur nach eingehender Beratung im Rahmen von stattgehabten Sexualdelikten möglich, jedoch faktisch jederzeit im europäischen Ausland möglich.

Stichworte: Elternschaft, Vaterschaft
Fachgebiete: Genetik

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27.03.2025, 16:15
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