Schuldunfähigkeit
(Weitergeleitet von Unzurechnungsfähigkeit)
Synonyme: Unzurechnungsfähigkeit, Zurechnungsunfähigkeit
Englisch: criminal incapacity, mental incapacity
Definition
Schuldunfähigkeit beschreibt einen rechtlichen Zustand, bei dem eine Person aufgrund von mangelnder Reife oder seelischer und psychischer Störungen strafrechtlich nicht verantwortlich gemacht werden kann.
Hintergrund
In Fällen der Schuldunfähigkeit fehlt der Person die Fähigkeit, das Unrecht ihrer Taten zu erkennen oder nach dieser Einsicht zu handeln. Sie wird von der Schuld und Strafbarkeit entbunden.
Einteilung
... nach Altersstufen
- Kinder unter 14 Jahren (§ 19 StGB)
- Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren (§1 Abs. 2 Hs. 1 JGG)
- Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren (§1 Abs. 2 Hs. 2 JGG)
- Erwachsene über 21 Jahre
... nach Strafbarkeit
- ausgeschlossen (§ 20 StGB)
- vermindert (§ 21 StGB)
Gründe für eine Schuldunfähigkeit
- krankhaft seelische Störungen, u.a.:
- endogene und exogene Psychosen
- Intoxikationspsychosen (Vollrausch)
- tiefgreifende Bewusstseinsstörungen
- Intelligenzstörungen
- psychische Störungen, z.B.
- Persönlichkeitsstörungen
- Abhängigkeitserkrankungen, z.B.
- Impulskontrollstörung
Quellen
- Strafgesetzbuch (StGB). § 20 Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen. Abgerufen am 26.07.2023
- Juracadamy. Schuld - Schuldunfähigkeit. Abgerufen am 26.07.2023
Du musst angemeldet sein,
um diese Funktion zu nutzen.
um diese Funktion zu nutzen.