nach Raoul Tubiana (1915–2013), algerischer Handchirurg
Die Tubiana-Klassifikation dient der Quantifizierung von Kontrakturen (v.a. der Beugekontraktur) beim Morbus Dupuytren.
Durch die Tubiana-Klassifikation wird vorwiegend die Streckhemmung bei Patienten mit Morbus Dupuytren evaluiert. Darüber hinaus wird jedoch auch die verminderte Abspreizfähigkeit des Daumens (Adduktionskontraktur) miteinbezogen.
Die Hand wird in fünf digitopalmare Segmente eingeteilt, analog der 5 Finger mit der zugehörigen palmaren Zone. Im Rahmen der Diagnostik wird jedem Segment anhand der Läsionen ein bestimmtes Stadium zugeordnet. Die totale Deformität oder Gesamtkontraktur eines Fingers ist somit die Summe der Streckdefizite aller drei Fingergelenke (Grund-, Mittel- und Endgelenk).
Die Bewegungsbreite des einzelnen Fingers kann von 0° bei keiner bis zu 200° bei schwerer Kontraktur mit bis zur Hohlhand reichender Fehlstellung variieren. Für den Daumen mit nur zwei Gelenken (Grund- und Interphalangealgelenk) sind Deformitäten zwischen 0° bis 160° möglich.
Nach Tubiana werden die Schweregrade oder Stadien der Beugekontraktur an den Fingern und ihrer Hohlhandsegmente in sechs Abstufungen eingeteilt:
Anmerkung: In der Regel wird die Summe der Streckdefizite aller Gelenke des am stärksten betroffenen Fingers gebildet. Jedoch ist es auch möglich die Summe für jeden betroffenen Finger jeder Hand einzeln anzugeben.
Weiterhin wird nach Tubiana die Adduktionskontraktur der 1. Kommissur, d.h. der Verlust der Abspreizfähigkeit (Abduktion) des Daumens, eingeteilt:
Die Maximalpunktzahl der Streckhemmung beträgt 20 Punkte (alle Finger der Hand im Stadium 4). Die Maximalpunktzahl für die eingeschränkte Abspreizfähigkeit beträgt 3 Punkte (Stadium 3). Summarisch ist somit ein Höchstwert von 23 Punkten erzielbar.
Fachgebiete: Chirurgie, Orthopädie, Orthopädie und Unfallchirurgie
Diese Seite wurde zuletzt am 19. November 2020 um 18:42 Uhr bearbeitet.
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