Telekommunikationsgesetz
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Englisch: German Telecommunications Act
Definition
Das deutsche Telekommunikationsgesetz (TKG) regelt den Wettbewerb, die Netzinfrastruktur sowie den Verbraucherschutz im Bereich der Telekommunikation.
Das Telekommunikationsgesetz umfasst 14 Teile und 232 Paragrafen.[1] Seine Einhaltung wird durch die Bundesnetzagentur überwacht. Die Bußgeldhöchstbeträge unterscheiden sich je nach Verstoß und betragen nach § 228 Absatz 6 bis zu 1 Million Euro. Für bestimmte Verstöße juristischer Personen oder Personenvereinigungen gelten abweichende umsatzabhängige Höchstbeträge: bei einem Gesamtumsatz von mehr als 50 Millionen Euro bis zu 2 % beziehungsweise bei einem Gesamtumsatz von mehr als 100 Millionen Euro bis zu 1 % des weltweiten Gesamtumsatzes des vorausgegangenen Geschäftsjahres.[1]
Rechtsentwicklung
Das heutige Telekommunikationsgesetz (TKG) ist die Neufassung des TKG vom 23. Juni 2021, das am 1. Dezember 2021 in Kraft trat und die Richtlinie (EU) 2018/1972 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation in nationales Recht umsetzte.[2][3] Mit der Novelle wurden unter anderem die Regelungen zu Kundenrechten, Frequenzverwaltung, Genehmigungsverfahren und Universaldienst neu gefasst.[3][4] Seitdem wurde das Gesetz mehrfach geändert; in der amtlichen Fassung ist es zuletzt durch das Gesetz vom 6. Mai 2024 geändert worden.[2]
Bedeutung für den Rettungsdienst
Das Telekommunikationsgesetz regelt den BOS-Funk in Deutschland, der als Grundlage für die Kommunikation von Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei und Katastrophenschutz dient.
Das TKG regelt unter anderem:
- die Frequenzzuteilung und -verwaltung (Teil 6)
- Öffentliche Sicherheit und Notfallvorsorge (Teil 10)
- Bundesnetzagentur und zuständige Stellen (Teil 11)
Das Fernmeldegeheimnis ist entgegen vieler Lehrmeinungen kein Bestandteil des TKG, sondern findet sich im Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) wieder.