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Rettungsdienstbereich

1. Definition

Ein Rettungsdienstbereich, kurz RDB, ist das geografische Gebiet, in dem ein bestimmter Träger (z.B. ein Landkreis) den Rettungsdienst ausübt.

2. Hintergrund

In Deutschland unterliegt der Rettungsdienst der Hoheit der Bundesländer. Jedes Bundesland regelt daher die Organisation und Struktur des Rettungsdienstes eigenständig. Innerhalb eines Bundeslandes wird der Rettungsdienst üblicherweise in mehrere Rettungsdienstbereiche aufgeteilt. Diese orientieren sich oft an den Grenzen von Landkreisen, kreisfreien Städten oder regionalen Verbünden.

Die Verantwortung für einen Rettungsdienstbereich obliegt dem Träger des Rettungsdienstes. Dies kann eine zuständige Behörde oder Organisation sein, wie beispielsweise ein Landkreis, eine Stadt oder ein Rettungsdienstverbund.

Die Planung, Koordination und Durchführung des Rettungsdienstes werden in einem Rettungsdienstbedarfsplan festgelegt. Der Träger hat die Aufgabe, eine bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Dies umfasst die Notfallrettung, die notärztliche Versorgung sowie den Krankentransport. Dabei legt der Träger unter anderem fest:

Die Einhaltung und Überwachung der Qualitätsstandards wird in der Regel durch einen Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) sichergestellt und koordiniert.[1][2]

Zur praktischen Durchführung des Rettungsdienstes kann der Träger externe Leistungserbringer wie Hilfsorganisationen (z.B. Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser Hilfsdienst, Arbeiter-Samariter-Bund) oder private Anbieter beauftragen.

3. Rechtliche Grundlage

Die rechtlichen Grundlagen für den Rettungsdienst in Deutschland sind in den Rettungsdienstgesetzen der einzelnen Bundesländer verankert. Diese Gesetze und Verordnungen regeln die Organisation, Finanzierung und Durchführung des Rettungsdienstes im jeweiligen Bundesland.[3]

4. Beispiele

Beispiele für Rettungsdienstbereiche sind:

5. Quellen

  1. § 5 Träger und Durchführung, Hessisches Rettungsdienstgesetz (HRDG), abgerufen am 20.01.2025
  2. § 6 Aufgabe des Rettungsdienstes, Träger, Rettungsgesetz NRW - RettG NRW, abgerufen am 20.01.2025
  3. Rettungsdienstplan des Landes Hessen, Version 2025, Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege, abgerufen am 20.01.2025

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20.01.2025, 16:59
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